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Re: rueckwirkende nichtigkeit einer digitalen unterschrift



Ich schrieb:

>> >So einfach ist es aber nach SiG ala X.509 tatsaechlich. Ja, das ist
>> >wirklich das Problem! Steht auch in der Dokumentation als Problem.

Dokumentation? Da ist wohl das X.509 Dokument gemeint?



>Also: Selbst wenn ein Zertifizierungsschluessel kompromittiert
>wird (das sollte nie vorkommen und CAs werden geeignete
>Sicherheitsmassnahmen dagegen ergreifen), dann laesst sich die
>Unterschrift zwar solange nicht automatisch ueberpruefen, bis
>die Anwenderschluessel neu zertifiziert sind, aber damit
>verschwinden sie doch nicht im luftleeren Raum.
              ^^^
sie == die Anwenderschluessel und damit erzeugte Unterschriften