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Re: Konsens zum SiG weitertragen



At 18:56 11.08.1996 +0200, Lutz Donnerhacke wrote:

>Eine einheitliche Identitaet gestattet es, Dossiers anzulegen. 

Gegen Datenspuren im Netz kannst du mit einer elektronischen Unterschrift
nichts machen. Die Unterschift muss ja dem Unterzeichnenden eindeutig
zuordbar sein, ansonsten ist sie wertlos. Dabei spielt es keine Rolle, ob
eine Einzelperson nur eine oder beliebig viele verschiedene elektronische
Unterschriften hat.

>Deswegen
>fordert u.a. Chaum, das JEDER Vorgang elektronischer Bestaetigungen, mit
>einer anderen Identitaet abzulaufen hat. 

Das geht gar nicht. Jeder Mensch hat nur eine Identitaet. Spiegelt er
mehrere vor, lassen sich (manchmal mit Muehe) die verschiedenen Identitaeten
auf eine einzelne Persoenlichkeit zurueckfuehren. Das liegt im Wesen der
menschlichen Existenz. Und die elektronische Unterschrift soll doch nur in
den elektronischen Medien nachbilden, was wir im RL mit der eigenhaendigen
Unterschrift schon die ganze Zeit tun.

>Bei jedem Vorgang eine neue
>Identitaet zu haben, ist das Geheimnis und das Wesen der Anonymitaet.

Anonymitaet. Ich wuerde nie einen Vertrag mit einer Person abschliessen
wollen, die mir gegenueber anonym bleiben will. Stell Dir mal vor, Du bist
Vermieter einer Wohnung, und Deine neuen Mieter legen strikten Wert auf ihre
Anonymitaet. Oder Du bist ein Bankangestellter, und Dein Bankkunde, der von
Deiner Bank einen Kredit haben will, besteht auf seiner Anonymitaet. Das
heisst in beiden Faellen ganz klar, dass ueberhaupt kein Vertrauen zum
Vertragspartner aufgebaut werden kann. Aber Vertrauen ist die Grundlage
jedes Vertrages.

Holger