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Re: Konsens zum SiG weitertragen



At 18:24 12.08.96 +0200, Rolf Weber wrote:
>> 
>> > wenn einer deiner keys korrumpiert ist, kannst du alle deine deals
>> > wegschmeissen (es sei denn du und dein vertragspartner seid euch
>> > weiter einig - dann haette aber auch ein handschlag ohne zeugen
>> > genuegt).
>> 
>> Irrtum. Es sind nur die Unterschriften ungueltig, deren Schluessel
>> kompromittiert wurde.
>> 
>du hast zwei schluessel S1 und S2.
>du verkaufst mir dein auto.
>wir unterschreiben einen vertrag, dass ich dir 10.000 DM dafuer
>bezahle.
>du unterschreibst mit S1.
>ich knacke S2 und setze einen neuen vertrag auf, der besagt dass
>du mir 500 DM dafuer gibst, dein auto zu verschrotten.
>welcher vertrag gilt?
>
Leider hat Lutz recht (wie immer ?? ;) Wenn Du mit einem 
neuen Vertrag kommst, der die gleiche Sache und Leistung
betrifft ist in konkret Deinem Beispiel der Käufer 
beweisbelastet, weil der erste Vertrag ja ohne 
kompromittierten Schluessel gilt. Du hast damit eine 
Einwendung gegen den ersten Vertrag mit Deinem neuen
Schluessel erstellt. Fuer die Einwendung traegst Du die 
Beweislast. Bei kompromittierten Schluesseln ist der Beweis-
wert des 2. Vertrages null (abgesehen vom aufwand des knackens)
Damit entsteht ein sogenanntes non-liquet in dem niemand nichts
beweisen kann und es verliert der, der beweisbelastet ist, also Du.
Damit bedeutet es juristisch, dass Lutz recht hat.

Rigo