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Re: Beratungstermin SiG



At 21:40 28.08.1996 DST, Marit Köhntopp wrote:

>Vielleicht erhalten wir auch rechtzeitig die ueberarbeiteten
>Entwuerfe, um nicht zu ollen Kamellen Stellung nehmen zu
>muessen.

In aller Kuerze: Das Informationsdienste - und Kommunikationsdienstegesetz
liegt als Referentenentwurf in der Fassung vom 28. Juni 1996 vor. Das
scheint mir nach Lage der Dinge der immer noch aktuelle Entwurf zu sein.
Zweitens: Das Signaturgesetz, mit dem die elektronische Unterschrift
geregelt werden soll, muesste auf datenschutzrechtliche Belange hin
abgeklopft werden. Algorithmische Probleme duerfte es keine geben, das
Verfahren als solches ist in mathematischer Hinsicht sicher und kann
uebrigens in den PGP-Manuals nachgelesen werden. Probleme kann es mit der
Rolle der Trustcenter und ihrer internen Organisation geben. Knackpunkt:
Soll die elektronische Unterschrift der Polizei gegenueber bekannt gemacht
werden oder nicht? Darf der BND eine Kopie meiner elektronischen
Unterschrift haben oder nicht? Das sind Probleme, die noch der Eroerterung
beduerfen. Die "Sicherheits"-Behoerden sollten ihre Finger draussen halten.
Solange die elektronische Unterschrift exklusiv dem Chipkarteninhaber zur
Verfuegung steht und ihre nur Echtheit von einem Trustcenter zertifiziert
wird, haette ich keine Probleme mit einer derartigen gesetzlichen Regelung.

Holger