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Re: anon.penet.fi Bedeutung fuer Deutschland
- To: debate@fitug.de
- Subject: Re: anon.penet.fi Bedeutung fuer Deutschland
- From: kris@schulung.netuse.de (Kristian Köhntopp )
- Date: Sat, 31 Aug 96 18:31 MET DST
- Comment: This Message comes from the debate mailing list.
- Newsgroups: schulung.lists.fitug-debate
- References: <199608311429.QAA06927@sbusol.rz.uni-sb.de>
- Sender: owner-debate@fitug.de
In schulung.lists.fitug-debate you write:
>in Deutschland ist email ebensowenig geschuetzt, wie in Finnland und
>das ist meiner Ansicht nach ein Skandal in diesem ganzen riesen
>Spektakel, das sich Politik und Wirtschaft um die Informations-
>gesellschaft abhalten.
TKG:
Elfter Teil: Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, Sicherung
$84: Fernmeldegeheimnis
(1) Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der
Telekommunikation und ihre naeheren Umstaende, insbesondere
die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang
beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt
sich auch auf die n„heren Umstaende erfolgloser
Verbindungsversuche.
(2) Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses ist verpflichtet, wer
geschaeftsmaessig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran
mitwirkt. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem
Ende der Taetigkeit fort, durch die sie begruendet worden ist.
(3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich
oder anderen ueber das fuer die geschaeftsmaessige Erbringung der
Telekommunikationsdienste erforderliche Mass hinaus Kenntnis vom
Inhalt oder den naeheren Umstaenden der Telekommunikation zu
verschaffen. Sie duerfen Kenntnisse ueber Tatsachen, die dem
Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur fuer den in Satz 1 genannten
Zweck verwenden. Eine Verwendung dieser Kenntnisse fuer andere
Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur
zulaessig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche
Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdruecklich auf
Telekommunikationsvorgaenge bezieht. Die Anzeigepflicht
nach $138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang.
(4) Befindet sich die Telekommunikationsanlage an Bord eines
Fahrzeugs fuer Seefahrt oder Luftfahrt, so besteht die Pflicht
zur Wahrung des Geheimnisses nicht gegenueber dem Fuehrer des
Fahrzeugs oder seinem Stellvertreter.
Das sollte im Wesentlichen die Aenderung sein, die Du wuenscht.
Kristian