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Re: anon.penet.fi Bedeutung fuer Deutschland



>Urheberrechts-
>verletzung und gelangten im Wege der Rechtshilfe nach Finnland, wo Polizisten
>den Rechner von Helsingius mitnehmen wollten. Der ueberzeugte sie, nur den
Das mal etwas genauer please...nehme an, das amerikanische Gericht wollte

den Namen haben. Und das soll einfach mit Hilfe der Polizei laufen??

Nun denn, es geht um einen moeglichen zivilrechtlichen Anspruch und den
"politischen Meinungskampf", inwieweit da Urheberrechtsverletzungen er-
laubt sind.

>Datensatz von Dennis Erlich, ehemaliges Mitglied von Scientology, mitzunehmen.
>Erlich bekam daraufhin Morddrohungen etc und wurde von Scientology mit
>Prozessen regelrecht ueberzogen... Siehe zu allem
>http://www.cybercom.net/~rnewman/scientology/home.html
>Referenz und Originalposting von Johan Helsingius finden sich in
>meinem Aufsatz in der JurPC:
>http://rw22dc01.jura.uni-sb.de/IfRI/jur-pc/INTERNET.HTM#FN77
>Helsingius sagt, dass es hier ein klassischer Fall sei, wo Meinungsfreiheit
>Anonymitaet voraussetze.
>>
>>bei penet war sicherlich ein problem, dass die realnames abgespeichert
>>werden, was eine abfrage sehr einfach macht.

>richterliche Anordnung voraussetzt. Urheberrechtsverletzungen gehoeren
>gerade nicht zu den Delikten, wegen denen die Durchsuchung moeglich ist.

Trotz allem, mit Strafrecht hat die Frage jedenfalls nichts zu tun.
Auch nichts mit StPO:))