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Re: Sperrung von Seiten und ECO/ICTF



>> auf Empfehlung der Generalbundesanwaltschaft mussten wir zwei
>> Webserver kurzfristig sperren, deren Bereitstellung "den
>> Anfangsverdacht eines nach Par. 129a Abs. 3 StGB strafbaren Werbens
>> fuer eine terroristische Vereinigung, einer nach Par. 140 Nr. 2 StGB
>> strafbaren oeffentlichen Billigung von Straftaten sowie den
>> Anfangsverdacht eines Vergehens der Anleitung zu Straftaten gemaess
>> Par. 130a Abs. 1 StGB" begruendet.

Ach je, haben die denn überhaupt nichts aus der Sache mit
webcom.com/Zündelsite von Anfang dieses Jahres gelernt? Ich bin ja schon
mal gespannt, wie schnell die ersten Mirrors von "radikal" auftauchen,
wenn das mal genügend bekannt wird. Auf der Homepage der "radikal" wird ja
schon dazu aufgefordert.

Der Hauptnutznießer einer solchen Aktion ist doch der Anbieter der
gesperrten Seiten: eine bessere kostenlose Werbeaktion im Netz kann es
kaum geben!

Die Leidtragenden sind jedoch die anderen Anbieter auf dem selben Host,
deren Seiten ebenfalls nicht mehr abrufbar sind, für die sich aber nicht
so leicht Mirrorsites finden.

Außerdem sind solche Aktionen ziemlich schädlich für den Ruf Deutschlands
im Netz. Ich sehe jetzt schon, wie Deutschland bald in einem Satz genannt
wird mit China und Singapur :-(.

cu Gunnar