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Re: Re: FW: ISP-Zensur - ein Fall fuers Kartellamt?



>Wo liegt denn der juristische Unterschied, ob die ICTF nun von einer
>Staatsanwaltschaft oder von xs4all ueber Zugriffsmoeglichkeiten auf
>illegale Inhalte informiert wird, oder aus eigener Kenntnis der
>Internet-Technologie davon weiss?

Soweit es um Kenntnis = Vorsatz geht, keinen. Hoechsten eine Beweisfrage,
wenn es was zu beweisen gaebe.