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Re: xs4all-Kunden kuendigen wegen Blockade



At 20:39 11.09.1996 DST, Patrick Goltzsch wrote:

>Dieser Uebersetzung misstraue ich. Leider habe ich den Text nicht
>mehr im Kopf, aber kann es sein, dass er in einer Anleitung fuer
>Bahnwaerter einen ganz anderen Eindruck hinterliesse?

Ich schrieb: "... koennte." Ich will mir die restriktive Auffassung der
Bundesanwaltschaft nicht zu eigen machen, bin andererseits aber auch kein
Fan von Radikal. Zum Text: Er enthaelt tatsaechlich dezidierte
Sabotageanleitungen, verbunden mit einer Aktionsaufforderung. Man *kann*
herauslesen, die Autoren wuerden sich wuenschen, wenn es Leute gaebe, die in
ihrem Sinne handeln. Von daher wird ermittelt. Eine Ermittlung ist ansich
nichts furchtbares, aber die damit bereits jetzt spuerbaren Repressionen,
die vor allem Unbeteiligte treffen, sind nicht akzeptabel.

>a) xs4all als niederlaendischer Provider wird deutschem Recht
>unterworfen. 

Das meinte ich ... so darf es nicht sein.

>b) von der Sperre ist nicht nur die radikal-Seite betroffen

Unbestreitbar. Selbst eine Einzelsperre der Radikal-Seite waere ein
fragwuerdiges Unternehmen, sofern es technisch ueberhaupt moeglich waere.

>c) Zensur bleibt Zensur egal auf welcher Grundlage, in manchen
>Faellen, wie rechts- oder linksradikalem Schrifttum ist sie nur
>gesellschaftlich akzeptiert. 

Ich habe gelernt, mit dem Zensurbegriff vorsichtig umzugehen. Es ist schon
deshalb keine Zensur, weil nicht der Text nicht bereits im Vorfeld
angegriffen wurde, sondern erst nach dessen Veroeffentlichung. Das ist nur
eine Begriffsdefinition. Auch die Buecherverbrennungen der Nazis waren keine
Zensur, aber unbestreitbar ein barbarischer Akt.

>Keine Ahnung. Es wuerde mich aber nicht wundern, wenn
>"Aeusserungsdelikte" (was fuer ein daemlichschoenes Wort) nicht unter
>diese Abkommen fielen.

Naja, auch hier gibt es zu bemerken, dass in Deutschland der Begriff der
Meinungsfreiheit enger gefasst ist als anderswo. Wenn ich in Deutschland der
Meinung bin, Bahnanlagen gehoerten sabotiert, dann mache ich mich unter
Umstaenden strafbar. In den USA haette ich hingegen gar nichts zu
befuerchten. Mir gefaellt diese Einschraenkung von Grundrechten nicht, weil
das veroeffentlichte Wort allein bereits fuer die Kriminalisierung des
betreffenden Autors ausreicht. Aber so ist zur Zeit die Situation.

Viele Gruesse,
Holger Bruns

PS: Ich moechte diesen Text auch als Antwort auf Boris Piwinger verstanden
sehen. IMHO sind Ermittler keine Vollstrecker. Wenn die Bundesanwaltschaft
mir Radikal ein Problem hat, dann moege sie das bitte mit Radikal klaeren,
aber die Netzgemeinde muss sie da heraus halten.