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RE: Re: "Erstmals Internet-Seiten als jugendgefdhrend auf Index"



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>Bei der Wiedergabe der Artikel bei xs4all handelt es sich IMHO
>*nicht* um die Zeitschrift radikal, sondern eine elektronische
>Wiedergabe der Inhalte, die entweder ganz (zip-Datei) oder auf
>einzelnen Seiten *getrennt* abrufbar sind und aus deutscher
>Sicht kann der *zip*-Abruf komplett unzulaessig sein, aber
>die *getrennt* abrufbaren Dokumente muessen *getrennt*
>beurteilt werden wegen der auslaendischen Getrenntlagerung.
>Das Angebot unterliegt IMHO dem NL-Recht.

Lesen (!) ist IMHO nicht verboten, ansonsten muss ich gestehen, dass
ich kein spezialist fuer die obskuren Tatbestaende bin, um die es dabei
geht, da der Effekt, der tatbestandliche, aber im Inland eintritt,
Unterstuetzung von...., ist das de stgb klar anwendbar.      Heiko