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Re: Nulla Poena Sine Lege - Interview mit dem StrafrechtlerProfessor Dr. Ulrich Sieber



>allerdings zweifle ich inzwischen am IuKDG, denn die einschraenkungen
>  1. der provider muss kenntnis vom strafbaren inhalt haben.
>     dies laesst sich leicht machen.
>und
>  2. dem provider muss es moeglich und zumutbar sein, zu sperren.
>     dies ist dehnbar...
>bestehen de fakto weder fuer telefon noch gelbe post.

Es ist nur so, daß diese beiden Punkte nach meiner Lesart nur Gültigkeit
haben für die Angebote, die auf dem Server des Providers selbst liegen.
Dies wäre also etwa gültig für xs4all, nicht aber für die deutschen ISPs,
auf die mE eindeutig Absatz 3 zutrifft.

Boris.

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