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Re: Nulla Poena Sine Lege - Interview mit dem Strafrechtler



> 
> >allerdings zweifle ich inzwischen am IuKDG, denn die einschraenkungen
> >  1. der provider muss kenntnis vom strafbaren inhalt haben.
> >     dies laesst sich leicht machen.
> >und
> >  2. dem provider muss es moeglich und zumutbar sein, zu sperren.
> >     dies ist dehnbar...
> >bestehen de fakto weder fuer telefon noch gelbe post.
> 
> Es ist nur so, da=DF diese beiden Punkte nach meiner Lesart nur G=FCltigkeit
> haben f=FCr die Angebote, die auf dem Server des Providers selbst liegen.
> Dies w=E4re also etwa g=FCltig f=FCr xs4all, nicht aber f=FCr die deutschen =
> ISPs,
> auf die mE eindeutig Absatz 3 zutrifft.
> 
mE auch.
es gibt aber leute, die ordnen einen newsserver absatz 2 zu.
und seit in den news sogar schon proxy-caches absatz 2 zugeordnet wird,
glaube ich an keine vernunft mehr...

rolf