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aus der welt der onlinedienste, teil 2



Nachdem schon niemand auf meine T-Online-Frage etwas zu antworten wußte,
habe ich in diesem Fall auch nicht viel Hoffnung, aber vielleicht
interessiert es ja doch den einen oder die andere, was Compuserve seinen
Benutzern gerade für eine "Betriebsbestimmung" unterzujubeln versucht...:

>B. URHEBERRECHT VON COMPUSERVE
>
>Der gesamte Inhalt des Dienstes ist als Gesamtwerk nach den anwendbaren
>Urheberrechtsgesetzen urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung,
>Reproduktion oder Veröffentlichung irgendeines Teils des Dienstes durch
>das Mitglied ist, soweit nicht ausdrücklich in diesen Betriebsbestimmungen
>gestattet, verboten.
>
>Jeder Kunde, der Daten, Materialien oder andere Informationen
>einschließlich Mitteilungen in die öffentlichen (allgemein zugänglichen)
>Bereiche des Informationsdienstes eingibt, gewährt CompuServe das Recht,
>diese Daten, Materialien und anderen Informationen abzuändern, zu
>vervielfältigen, erneut zu veröffentlichen oder in sonstiger Weise zu
>nutzen. Unbeschadet vorgenannten Rechts behält jeder Kunde, der Daten,
>Materialien oder andere Informationen in den Informationsdienst eingibt,
>alle Rechte, die er an diesen Daten, Materialien oder anderen
>Informationen besitzt.

Besonders interessant IMO, daß das ja wohl kaum mit dem Status einer
"elektronischen Bibliothek", die Compuserve an anderer Stelle (Cubby v
Compuserve) darzustellen beanspruchte, vereinbar ist, nicht wahr?

Gruß, Boris.

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