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Re: when attitude becomes form......



On Thu, 17 Oct 1996 15:46:27 +0200 you said:
>>1. Der IuKDG-Entwurf schafft in Absatz (3) Rechtssicherheit f=FCr F=E4lle=
:))))))
>Handlungspflicht. Wenn ich daraus dennoch eine Handlungspflicht des StGB
>konstruieren wollte, dann bekomme ich Schwierigkeiten mit Art. 103 II GG,=
> weil
>es wohl Analogie ist, aus der verwaltungsrechtlichen Verantwortlichkeit auf=
>=20
>eine strafrechtliche Handlungspflicht zu schliessen, obwohl, das gebe ich
Wieso soll das keine "strafrechtliche Verantwortlichkeit" sein??
>"Gefahrenquelle" herleitest. Dem steht schon der Wortlaut: "Kenntnis"=

Das schliesst nur dol. ev. aus. Der Entwurf ist Mist.  Heiko