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Re: Internetmedienrat (fwd)



Nach hin&her ein Kommentar von jwi ;-)
Nicht nur fuer Funker der Handelsschiffahrt...
wau
## Nachricht vom 19.10.96 weitergeleitet
## Ursprung : emp@emp..gun.de
## Ersteller: J.WIECKMANN@NADESHDA.gun.de

## Nachricht vom 15.10.96 weitergeleitet
## Ursprung : WAU@OLN-273.OLN.comlink.apc.org
## Ersteller: lutz@as-node.jena.thur.de

---------- Forwarded message ----------
Date: 14 Oct 96 16:04:26 EDT
From: Heinrich Bleicher-Nage <100722.2207@CompuServe.COM>
To: Netzforum <NETZFORUM@medea.wz-berlin.de>
Subject: Re: Internetmedienrat

Heiko R schrieb vor ein paar Tagen:

>Es gibt Bestrebungen einiger "Provider" einen
>Internetmedienrat einzurichten. Was in diesem
>Zusammenhang eher vermessen erscheint, der Gedanke "das
>Internet" regulieren zu wollen, koennte doch im
>Zusammenhang mit "elektronischen Zeitungen" ganz sinnvoll
>sein.

Emp>| >Was sagt die IG Medien dazu??
Emp>|
Emp>|
Emp>| In der IG Medien wird z.Zt. folgende Position diskutiert:
Emp>|
Emp>| Ausweitung der Zustandigkeit des Presserates, soweit es
Emp>| sich um die bisher gedruckten Zeitungen in elektronischer
Emp>| Form handelt, scheit sinnvoll. Ausweitung daruber hinaus
Emp>| problematisch:

Was heißt hier ,,problematisch''. Das ist schlichterSchwachsinn, es sein  
denn, irgendwer erklärt mir nochmal, warumder Versandhandel (Post, UPS  
u.v.a) noch nicht vom Medienratkontrolliert werden.

Ansonsten, wenn z.B. emp meint, der Medienrat oder sonstige Rätehätten für  
uns irgendeine Relevanz, dann ist das unsereAngelegenheit. Da hat ein  
InterNet genausowenig reinzureden,wie ein CL. Wann wird das endlich mal  
klar.

Wenn irgendein Medienrat überhaupt in Sachen Netze was zuvermelden hat,  
dann das, was der Deutsche Presserat in seinemJahresbericht 1989  
angemeckert hat, nämlich, daß auch dastechnische Personal in  
Medienproduktionen dasZeugnissverweigerungsrecht in Anspruch nehmen darf.  
Das heißt,Kameraleute, Ton, Beleuchter bis runter zum  
Fahrdienst.Informantenschutz ist nämlich für den Arsch, wenn der  
Kameramannnicht Zeugniss verweigern kann. (Der Presserat formulierte  
esetwas seriöser).

Bezogen auf das technische Personal eines BBS, welches in  
einerMedienproduktion mitwirkt, ist das Wissen eines Kameramannespeenuts.  
Ergo, nicht nur Zeugnisverweigerungsrecht, sondernbeinharte  
GeheimhaltungsPFLICHT. Anregungen dazu bitte von UdoSchacht-Wiegand  
einholen -- über Gepflogenheiten für Funker inder Handelsschiffahrt.

Die Quelle Presserat liegt in der Rubrik CL-HH/Diskussion.
Leider habe ich wg. Hausverbot und rauswurf dort keinen Zugangmehr zur  
elektronisch vorliegenden Quelle. Nochmal schreibe ichden Scheiß nicht ab.  
Wen's interessiert, kann ja den KollegenH.D.Schröder von der CL-HH  
auffordern, die Abschrift UMGEHENDaus der genannten Rubrik rauszusuchen  
und zu verteilen. MeinenSegen hat er dazu, daß ist public.

Gruß jwi