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Re: Tatsaechliche Begebenheiten



On Fri, 25 Oct 1996, Simone Demmel wrote:
> Hmm... also ein Blick ins StGB sagt erst einmal.. garnix, hier trifft das
> ja wohl erst einmal Par.184 abs.1.8,3.3. [...]
> *Gna* da kann man erst mal alles reinbauen, auch Gemaelde, Comics etc...
> Also wieder Auskegungssache unserer Richter... [...]

Zusammen mit Absatz 3.4 wird es aber, denke ich --als totaler Laie--
eindeutig. [in meinen Worten]: 

(Abs. 3.3): Pornographische Comics und Darstellungen von Kindern, die
*nicht* tatsaechliche Gegebenheiten darstellen sind Gewalt- und
Zoohiliepornos gleichgestellt und duerfen nicht oeffentlich verbreitet
bzw. dazu hergestellt oder importiert werden, aber mensch darf sie
*privat* besitzen, herstellen, weitergeben, importieren usw. 

(Abs. 3.4): Haben die pornographischen Schriften in den Fällen des
Absatzes 3 den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand *und* geben
sie ein *tatsächliches Geschehen* wieder, so ist [...] [alles verboten]. 

In Pi's Bericht aus Bonn (siehe Netpol-Digest) wurde ja auch deutlich,
dass angesichts der absehbaren Moeglichkeiten des Computerrenderings in
Kuerze die Beweislage fuer die Anklagevertreter ziemlich kompliziert
werden duerfte, und das es deshalb vermehrt Forderungen gibt, auch
pornographische Darstellungen von vermeintlichen Kindern unter Strafe zu
stellen. (Kind ist offensichtlich eine Person unter vierzehn Jahren
(Par.176). Ansonsten wuerde es auch lustig, wenn die ganzen ollen
Schulmaedchenreports aus Willi Schwabes Rumpelkammer^H^H^H^H^H^H^H^H^H^H^H
Leo Kirchs Fernseharchiv jetzt indiziert werden muessten). 

(In Kanada gibt es entsprechende Gesetze seit einigen Jahren. Dort wurde
ein Mann, der sich aus Versandhauskatalogen Wichsvorlagen, aehh: Collagen
gebastelt hatte (und diese privat in seinem Kaemmerlein benutzt hat)
angeklagt und verurteilt. Auch *Diskussionen*, z.B. ueber das Alter, ab
dem Jugendliche vom Gesetzgeber als sexuell weitgehend muendig angesehen
werden (in D'land also 14, in einigen US-Staaten wohl noch 21), sollen dem
Vernehmen nach in Kanada durch dieses Gesetz verboten sein [unverifiziert]
(aber ein Ernst Zuendel darf noch reden und schreiben).

Gruesse, -wb

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{StGB z.B. siehe unter
http://sunsite.informatik.rwth-aachen.de/Knowledge/germlaws/stgb/p184.html}