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Re: Nationales Internet Kommitee



On Sat, 2 Nov 1996, Holger Bruns wrote:

> At 01:50 02.11.1996 GMT, Boris 'pi' Piwinger wrote:

> >Komisch. Ich kann mich weder an ihn noch diesen Verein erinnern. Auf
> >der Sachverstaendigenliste fehlen beide ebenso.

> Ich kann mich dunkel entsinnen, das dies ein Laden aus alten BTX-Zeiten ist.
> Die vertreten ein ausuferndes Zensurmodell mit einem zentralen
> "Positiv-Server", der nur Webseiten spiegelt, die "bereinigt" sind. Alles,
> was nicht auf diesem Server gespiegelt wird, soll bei Strafe auch nirgendwo
> anders in Deutschland dem Netznutzer zur Verfuegung stehen. Sie glauben an
> den Zwangsproxi fur *.de.

> Soweit aus meinem Gedaechtnis.

Kommt hin.  Ich darf an die FAZ-Meldung vom 13.9. erinnern?  »Frankfurt,
12. September.  Aus einzelnen Verbänden und Vereinigungen der
Medienbranchen hat sich jetzt eine Arbeitsgemeinschaft Selbstkontrolle
Multimedia mit Sitz in Berlin konstituiert.  Mitglieder sind die
Automaten Selbstkontrolle (ASK), das BTX-Selbstkontrollgremium (BSK),
der deutsche Multimeidaverband (dmmv), die DT-Control und die
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) im Förderverein für Jugend-
und Sozialarbeit«.

Bei der Bundestagsanhörung war ein Herbert Achilles, GF des Verbandes
der Unterhaltungssoftware in Deutschland (der Name ist übrigens eine
hübsche Stilblüte), anwesend, der sich insbesondere mit der
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle beschäftigte; das Handout legt
nahe, dass die USK vom VUD initiiert wurde.  Von einem Konzept in
Richtung Internet konnte dabei allerdings - soweit mir erinnerlich -
nicht die Rede sein.

Dazu auch Boris' Zusammenfassung aus netpol:

| -- Herr Herbert Achilles, Geschäftsführer des Verbandes der
| Unterhaltungssoftware in Deutschland: Für den Bereich der
| Computerspiele (insbesondere CD-ROM) verweist Herr Achilles
| auf positive Erfahrungen mit einem Selbstkontrollorgan, das
| fast das gesamte Angebot abdeckt. Er nennt positive
| Erfahrungen mit Softwareproduzenten im Ausland, vor allem in
| den USA.

Die Ausarbeitung des VUD befaßt sich im wesentlichen mit dem
Jugendschutz bei multimedialen Spielen, wobei ganz klar von einer
klassischen Trennung Anbieter - Abnehmer ausgegangen wird (Internet
letztlich als Fortschreibung der verkauften Spiele-CD).  Aus dem
fettgedruckten Fazit:  »Ein weiterer entscheidender Faktor ist die
Verbindlichkeit der Entscheidungen einer Selbstkontrolleinrichtung.
Dazu bedarf es für die USK einer staatlichen Anerkennung der
Prüftätigkeit und der getroffenen Entscheidungen, da nur damit dem
Handel, der Industrie und dem Verbraucher die notwendige
Rechtssicherheit gegeben werden kann.«

tlr
-- 
Thomas Roessler                  	  http://www.rhein.de/~roessler/