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[debate] Inferview mit dem GBA




   _SPIEGEL-Gespräch_ [INLINE]
   
"Ein riesiges Spielzeug"

    Generalbundesanwalt Kay Nehm über die Chancen der Ermittler bei der
    Verbrecherjagd im Internet
    
   [1]Archivtexte und Links zum Thema:
   
   _Am virtuellen Tatort hat es Kay Nehm, 55, als erster
   Generalbundesanwalt mit Verbrechen zu tun. Nehm ermittelt wegen der
   Verbreitung einer verbotenen Ausgabe der linksextremen
   Untergrundschrift Radikal im Internet. Experten halten staatliche
   Maßnahmen gegen Gewaltaufrufe, rechtsextreme Parolen und Pornographie
   im Internet für nahezu aussichtslos. Der höchste deutsche
   Strafverfolger, seit 1994 im Amt, will trotzdem "eine Art
   Vorreiterrolle" im Kampf gegen die Internet-Kriminalität übernehmen._
   
   _SPIEGEL:_ Herr Nehm, Innenminister [2]Manfred Kanther sieht im
   Internet eine Bedrohung für unseren Rechtsstaat und fordert härtere
   Kontrollen, Justizminister [3]Edzard Schmidt-Jortzig hält staatliches
   Eingreifen hingegen für weitgehend aussichtslos und sogar für
   gefährlich. Wer hat recht?
   
   _Nehm:_ Leider beide. Es hat sicherlich keinen Zweck, daß
   Staatsanwälte als Internet-Rambos durch das Netz ziehen und nach
   strafbaren Inhalten suchen. Aber die Alternative kann nicht sein, die
   Hände in den Schoß zu legen und zu sagen: Das ist uns alles zu
   schwierig.
   
   _SPIEGEL:_ Kanther sieht die Bedrohung durch Kinderpornographie,
   Gewaltaufrufe oder rechtsradikale Parolen auf dem Bildschirm. Brauchen
   die Strafverfolger neue Methoden und neue Gesetze, um mit dieser
   Bedrohung fertig zu werden?
   
   _Nehm:_ Im Moment sind wir auf der Suche nach neuen Wegen bei der
   Verfolgung von [4]Internet-Kriminalität. Dabei sind wir nur zuständig
   für die Verfolgung von Staatsschutzdelikten. Natürlich übernehmen wir
   gegenüber den Landesstaatsanwaltschaften eine Art Vorreiterrolle.
   
   _SPIEGEL:_ Was geht, können Sie ja nun ganz konkret ausprobieren:
   Neuerdings geistert im Netz eine Version der verbotenen Zeitschrift
   _Radikal_ mit Vorschlägen für die Sabotage des Bahnverkehrs. Ein Fall
   für den Staatsschutz.
   
   _Nehm:_ Ja. Wir haben uns an die sogenannten Provider, die ihren
   Kunden den Zugang ins Internet verschaffen, gewandt und ihnen
   mitgeteilt, daß sich unter einer bestimmten Adresse strafbarer Inhalt
   befindet. Wir haben die Provider auf die Möglichkeit einer strafbaren
   Beihilfe hingewiesen, soweit sie den Zugang weiterhin eröffnen.
   
   _SPIEGEL:_ Es ist ein ungewöhnliches Vorgehen für eine
   Strafverfolgungsbehörde, zu sagen: Bitte, laßt das doch sein!
   
   _Nehm:_ Richtig, es ist untypisch, daß wir mit unseren Kunden
   verhandeln, wie ein strafrechtliches Problem gelöst werden kann. Das
   Internet ist nun einmal für alle Beteiligten - Politiker, Juristen und
   Betreiber - Neuland. Die Frage ist, wie man Strafverfolgung
   bewerkstelligen kann, ohne das Netz wirtschaftlich lahmzulegen.
   
   _SPIEGEL:_ Ganz schön nett. Die Terrorfahnder sorgen sich um den
   Internet-Standort Deutschland.
   
   _Nehm:_ Ich sage ja, daß wir keine Rambos sind. Im übrigen laufen in
   der Sache auch Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts
   des Werbens für terroristische Vereinigungen sowie der Anleitung zu
   Straftaten.
   
   _SPIEGEL:_ Gegen wen?
   
   _Nehm:_ Gegen Provider, welche die Zugänge zu den beanstandeten Seiten
   nicht gesperrt haben, und auch gegen diejenigen, die _Radikal_ ins
   Internet gestellt haben und versenden, zum Beispiel in den
   Niederlanden.
   
   _SPIEGEL:_ Die Provider, die solche Daten über ihren Computer laufen
   lassen, stehen auf dem Standpunkt, sie seien nicht anders zu behandeln
   als die Telekom, die ja auch kein Ermittlungsverfahren an den Hals
   bekommt, wenn jemand Sabotageanleitungen durchtelefoniert.
   
   _Nehm:_ Es gibt einen wesentlichen Unterschied zum Fernmeldenetz: Im
   Internet hat jede Veröffentlichung einen bestimmten Absender, den ein
   Nutzer anwählen kann, um sich den Inhalt auf den Bildschirm zu rufen.
   Das ist kein individueller Kontakt zwischen zwei Personen, sondern
   eine Art öffentliches Schwarzes Brett. Deshalb hat ein Provider auch
   mehr Verantwortung als die Telekom.
   
   _SPIEGEL:_ Es gibt aber auch Teile des Fernmeldenetzes, die sehr
   ähnlich funktionieren, beispielsweise Telefonsexdienste. Da ist die
   Adresse, in diesem Fall eine konkrete Rufnummer, auch bekannt. Müßte
   dann nicht auch die Telekom Leitungen sperren, über die etwa Kinder
   pornographische Angebote abrufen können?
   
   _Nehm:_ Zum Glück bin ich dafür nicht zuständig. Aber gewisse
   Parallelen sehe ich tatsächlich.
   
   _SPIEGEL:_ Außerdem wenden die Provider ein, sie könnten ganz
   unmöglich alles kontrollieren, was da über ihre Leitungen läuft, oder
   gar auf seine Rechtmäßigkeit prüfen.
   
   _Nehm:_ Wir wissen natürlich auch, daß hier die Schwierigkeiten
   liegen. Der Provider muß einerseits wissen, daß er den Zugang auf
   strafbare Inhalte ermöglicht, andererseits in der Lage sein, das zu
   unterbinden. Zudem sind auch die Rechtsfragen umstritten. Sehen Sie
   sich die juristische Literatur an: Da wird mal die eine und mal die
   andere Meinung vertreten. Insofern ist hier eine gewisse
   Rücksichtnahme der Strafverfolger hinsichtlich des prozessualen
   Vorgehens angebracht. Deshalb haben wir ja auch die Provider nochmals
   angeschrieben.
   
   _SPIEGEL:_ Die Anbieter sitzen im Ausland - was können Sie gegen die
   unternehmen?
   
   _Nehm:_ Nach den allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches gilt
   die Tat auch in dem Land als begangen, in dem der Erfolg eintritt. Das
   heißt, wer etwa in den USA etwas Verbotenes ins Netz einspeist, macht
   sich in Deutschland strafbar, wenn die Informationen hier abgerufen
   werden können.
   
   _SPIEGEL:_ Sie leiten Ermittlungsverfahren ein, obwohl Sie
   gleichzeitig wissen, daß Sie an die Täter im Ausland überhaupt nicht
   herankommen?
   
   _Nehm:_ Bei der heutigen Reisetätigkeit kann man nicht sagen, daß man
   an diese Leute nicht herankommt. Reist ein Beschuldigter nach
   Deutschland ein, setzt er sich der Gefahr der Strafverfolgung aus.
   
   _SPIEGEL:_ Bei der Verfolgung von Gewaltaufrufen macht so etwas noch
   Sinn. Aber wollen Sie ernsthaft gegen Bürger fremder Staaten vorgehen,
   die ins Netz einspeisen, was in ihrem Land erlaubt ist - wie
   beispielsweise rechtsradikales Gedankengut, SS-Runen oder auch
   Hakenkreuze?
   
   _Nehm:_ Auch solche Leute reisen ja gelegentlich nach Deutschland -
   gerade Rechtsradikale ...
   
   _SPIEGEL:_ ... die etwa in den USA, wo sie ihren Internet-Computer
   haben, unter dem Schutz der Meinungsfreiheit stehen. Deutsche Juristen
   erklären der weltweiten Internet-Gemeinde, was verboten ist. Ist Ihnen
   dabei wohl?
   
   _Nehm:_ Sicher gibt es hier Grenzen der Strafverfolgung.
   
   _SPIEGEL:_ Müssen die Deutschen in der Verfolgung von unbotmäßigen
   Meinungsäußerungen vorsichtiger sein?
   
   _Nehm:_ Man muß unterscheiden, um welche Fälle es geht. Einerseits
   läßt man es zu, daß NS-Schriften unter dem Schutz der Meinungsfreiheit
   im Ausland hergestellt werden. Andererseits wirft man uns vor, daß wir
   nicht genug tun, um die Verbreitung bei uns zu verhindern. Daß die
   Äußerungsdelikte bei uns schärfer als im Ausland gefaßt sind, hat
   seine Ursache in der deutschen Geschichte.
   
   _SPIEGEL:_ Aber es ist doch sinnwidrig, wenn nun diese Gesetze
   ausgerechnet für Täter im Ausland angewendet werden.
   
   _Nehm:_ Das ist auch bei herkömmlichen Veröffentlichungen nicht
   anders. Vielleicht wird der Gesetzgeber im Zuge der internationalen
   Verflechtung dazu kommen, unsere Strafnormen etwas zurückzuschrauben.
   
   _SPIEGEL:_ Eine erweiterte Meinungsfreiheit fürs Internet?
   
   _Nehm:_ Sicherlich können fürs Internet hier keine Sonderregeln
   gelten. Es kommt darauf an, worauf man sich international verständigt.
   Wenn etwa der Standard der USA übernommen wird, müßte man bei der
   Strafbarkeit rechtsextremistischer Volksverhetzung einiges
   zurücknehmen. Die Frage wird dann nur sein, ob die deutsche
   Gesellschaft das erträgt.
   
   _SPIEGEL:_ Nichts mehr mit der Verfolgung von "Soldaten sind
   Mörder"-Zitaten?
   
   _Nehm:_ Beleidigung wird gewiß strafbar bleiben. Im übrigen wird man
   sehen müssen, wieweit die Politik diesen Schritt vollziehen wird.
   
   _SPIEGEL:_ Es wird gar nicht anders gehen. Was Sie an einer Stelle
   verbieten, taucht an hundert anderen Stellen wieder auf. Das Netz ist
   ausgelegt, einen Atomkrieg zu überstehen, erst recht einen deutschen
   Generalbundesanwalt.
   
   _Nehm:_ Gewiß, das Netz ist anarchisch angelegt. Doch wird niemand
   sagen: Wir lassen die Verfolgung des Ladendiebstahls, weil die
   Verfahren häufig eingestellt werden und weil weiter gestohlen wird.
   
   _SPIEGEL:_ Brauchen wir ein spezielles Internet-Strafrecht?
   
   _Nehm:_ Nein. Mir geht es darum, daß die herkömmlichen Delikte
   verfolgt werden, auch wenn sie durch Veröffentlichung im Internet
   begangen werden. Ich glaube, daß das Netz immer mehr wirtschaftliche
   Bedeutung bekommen wird. Dann haben Provider und Anwender ein
   gesteigertes Interesse, den vielen Schrott aus dem Netz
   herauszuhalten. Ich setze da ein bißchen auf die Interessen des
   Marktes. Sollte das jedoch nicht klappen, könnte es sein, daß wir
   besondere Gesetze brauchen, die die Verantwortung der Beteiligten
   klarstellen.
   
   _SPIEGEL:_ Was könnte in solchen Gesetzen drinstehen?
   
   _Nehm:_ Zunächst müssen wir uns darauf einigen, was wir nicht im
   Internet wollen: zum Beispiel Kinderpornographie. Dann muß gemeinsam
   mit den Betreibern überlegt werden, wie derartige Angebote verhindert
   oder beseitigt werden können. Das muß nicht gegen die Betreiber
   laufen.
   
   _SPIEGEL:_ Was auch immer Sie regeln, es läßt sich kaum kontrollieren.
   Brauchen wir eine Datenpolizei, die nicht nur reagiert, wenn sich
   Strafbares im Netz aufdrängt, sondern die von sich aus ermittelt?
   
   _Nehm:_ Ob es in Zukunft eine Art Internet-Ermittler gibt, weiß ich
   nicht. Wird aber der Mißbrauch nicht gestoppt, wird das geschehen, was
   schon heute bei der Kriminalpolizei üblich ist: Die Beamten lesen in
   der Zeitung, was es so an Merkwürdigkeiten gibt.
   
   _SPIEGEL:_ Surfen die Bundesanwälte im Internet auf der Suche nach
   Staatsfeinden?
   
   _Nehm:_ Das Internet ist derzeit ein riesiges Spielzeug. Natürlich
   gibt es Kollegen, die sich damit befassen. Neugierig, wie
   Staatsanwälte nun einmal sind, werden sie sich dabei auch die eine
   oder andere Internet-Seite anschauen. Das ist aber nicht die
   Ermittlungsart der Zukunft. Das Personal, um das Internet von vorn bis
   hinten zu durchforsten, werden wir mit Sicherheit nicht bekommen.
   
   _SPIEGEL:_ Nach dem Telekommunikationsgesetz besteht für die
   Strafverfolgung heute schon die sehr umstrittene Möglichkeit,
   Kundendateien von Providern einzusehen oder zu kopieren. Haben Sie von
   dieser Möglichkeit schon Gebrauch gemacht?
   
   _Nehm:_ Nein.
   
   _SPIEGEL:_ Haben Sie vor, gegebenenfalls über die Kundendateien auch
   Protokolle des Datenverkehrs einzelner Benutzer zu kontrollieren?
   
   _Nehm:_ Da wir solch einen Fall nicht haben, will ich auch keine
   generelle Aussage machen. Das könnte mißverstanden werden.
   
   _SPIEGEL:_ Na, es muß Sie doch interessieren, wer etwa die
   inkriminierten _Radikal_-Seiten abruft und liest.
   
   _Nehm:_ Nein. Die Entgegennahme solcher Informationen ist nicht
   strafbar.
   
   _SPIEGEL:_ Es gibt ja im Netz perfekte Suchmaschinen, die Ihnen die
   Arbeit leichtmachen können. Haben Sie schon einmal Suchwörter wie RAF
   oder PKK eingeben lassen?
   
   _Nehm:_ Sicher kann man im Internet nach bestimmten Begriffen suchen.
   Die Frage ist nur: Was bringt das? Im Fall einer terroristischen
   Bedrohung oder einer Entführung, bei der über das Internet bestimmte
   Botschaften ausgetauscht werden, wäre das möglicherweise sinnvoll.
   
   _SPIEGEL:_ Kriminalisten sagen, das Internet werde zunehmend von
   Kriminellen zur Kommunikation genutzt.
   
   _Nehm:_ Die Geschichte des Verbrechens lehrt, daß der Verbrecher der
   Polizei immer einen Schritt voraus ist. Wenn es sich lohnt, wird
   sicher auch die Mafia im Internet aktiv.
   
   _SPIEGEL:_ Jedenfalls haben Kriminelle kein Problem, mit
   verschlüsselten Botschaften unerkannt im Netz zu verkehren. Sollen
   Verschlüsselungen verboten werden?
   
   _Nehm:_ In Frankreich ist es strafbar, nicht freigegebene
   Verschlüsselungsprogramme zu verwenden. Die Frage ist, ob das der
   richtige Weg ist. Sicherlich kann es sich keine
   Informationsgesellschaft leisten, die Verschlüsselung soweit
   zuzulassen, daß eine Strafverfolgung unmöglich ist.
   
   _SPIEGEL:_ Was also soll passieren?
   
   _Nehm:_ Der Gesetzgeber wird die Hersteller von
   Verschlüsselungsprogrammen verpflichten müssen, gegebenenfalls den
   Schlüssel bereitzuhalten, um Daten lesbar zu machen. Das ist wie bei
   der herkömmlichen Strafverfolgung: Wenn wir um sechs Uhr morgens vor
   einer verschlossenen Haustür stehen, rufen wir den Schlüsseldienst.
   
   _SPIEGEL:_ Was tun Sie aber, wenn der Schlüsseldienst fürs Internet in
   den USA oder Südkorea sitzt?
   
   _Nehm:_ Dann müssen wir auf die grenzüberschreitende Strafverfolgung
   bauen. Jeder Schlüssel ist zu knacken, das ist lediglich eine Frage
   des Aufwands.
   
   _SPIEGEL:_ Das klingt sehr forsch, wird aber von Internet-Experten
   bezweifelt. Geben Sie's doch zu: Weil es das Internet gibt, ist die
   Verfolgung von Kriminalität in manchen Bereichen aussichtslos
   geworden.
   
   _Nehm:_ Das sehe ich nicht so. Es steht außer Frage, daß derjenige,
   der wissentlich etwas Strafbares ins Internet einstellt, den
   Strafgesetzen unterliegt. Da gibt es keinen Grund zu verzagen, zumal
   auch die Politik sich für ein weltweit sauberes Internet stark macht.
   
   _SPIEGEL:_ Jedenfalls erweckt das Internet bei jugendlichen Nutzern
   den Eindruck, es handle sich um einen rechtsfreien Raum, in dem die
   Gesetze nicht gelten. Sehen Sie da nicht die Autorität des
   Rechtsstaates in Gefahr?
   
   _Nehm:_ Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wir haben keinen
   Zweifel daran gelassen, daß wir die Verbreitung der _Radikal_-Ausgabe
   im Internet verfolgen. Allerdings sollte man, solange die
   Rechtsgrundlage unklar und die technische Entwicklung im Fluß ist,
   nicht gleich gegen jeden mit der großen Keule zuschlagen.
   
   _SPIEGEL:_ Herr Generalbundesanwalt, wir danken Ihnen für dieses
   Gespräch.
   
  Beiträge zum Thema aus dem SPIEGEL-Online-Archiv:
  
     * [5]Deutschland im Herbst - Staatsanwälte drohen Internet-Service
       Provider mit der Terrorismus-Keule
     * [6]Nulla Poena Sine Lege - Interview mit dem Strafrechtler Prof.
       Dr. Ulrich Sieber
     * [7]Zensur und die Prinzipien des Netzes
     * [8]Freiwillige Selbstkontrolle oder Zensur?
       
  Weitere Links:
  
     * [9]Felipe Rodriquez' Materialsammlung
     * [10]Beiträge aus der Online-Zeitschrift "Telepolis"
       
   DER SPIEGEL 46/1996 - Vervielfältigung nur mit Genehmigung des
   SPIEGEL-Verlags

References

   1. http://www.spiegel.de/aktuell/smde0196461108.html#Links
   2. http://www.spiegel.de/aktuell/slp22996461107.html
   3. http://www.spiegel.de/aktuell/slp23096461108.html
   4. http://www.spiegel.de/aktuell/slp23196461108.html
   5. http://www.spiegel.de/96/37/aktuell/sonv0296370906.html
   6. http://www.spiegel.de/96/41/aktuell/sonv0296400925.html
   7. http://www.spiegel.de/96/40/aktuell/sonv0396400927.html
   8. http://www.spiegel.de/96/41/aktuell/sonv0196411004.html
   9. http://www.xs4all.nl/~felipe/germany.html
  10. http://www.heise.de/tp/fte.htm