[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
[debate] Inferview mit dem GBA
- To: debate@fitug.de
- Subject: [debate] Inferview mit dem GBA
- From: Lutz Donnerhacke <lutz@iks-jena.de>
- Date: Mon, 11 Nov 1996 12:00:22 +0100
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- Sender: owner-debate@fitug.de
_SPIEGEL-Gespräch_ [INLINE]
"Ein riesiges Spielzeug"
Generalbundesanwalt Kay Nehm über die Chancen der Ermittler bei der
Verbrecherjagd im Internet
[1]Archivtexte und Links zum Thema:
_Am virtuellen Tatort hat es Kay Nehm, 55, als erster
Generalbundesanwalt mit Verbrechen zu tun. Nehm ermittelt wegen der
Verbreitung einer verbotenen Ausgabe der linksextremen
Untergrundschrift Radikal im Internet. Experten halten staatliche
Maßnahmen gegen Gewaltaufrufe, rechtsextreme Parolen und Pornographie
im Internet für nahezu aussichtslos. Der höchste deutsche
Strafverfolger, seit 1994 im Amt, will trotzdem "eine Art
Vorreiterrolle" im Kampf gegen die Internet-Kriminalität übernehmen._
_SPIEGEL:_ Herr Nehm, Innenminister [2]Manfred Kanther sieht im
Internet eine Bedrohung für unseren Rechtsstaat und fordert härtere
Kontrollen, Justizminister [3]Edzard Schmidt-Jortzig hält staatliches
Eingreifen hingegen für weitgehend aussichtslos und sogar für
gefährlich. Wer hat recht?
_Nehm:_ Leider beide. Es hat sicherlich keinen Zweck, daß
Staatsanwälte als Internet-Rambos durch das Netz ziehen und nach
strafbaren Inhalten suchen. Aber die Alternative kann nicht sein, die
Hände in den Schoß zu legen und zu sagen: Das ist uns alles zu
schwierig.
_SPIEGEL:_ Kanther sieht die Bedrohung durch Kinderpornographie,
Gewaltaufrufe oder rechtsradikale Parolen auf dem Bildschirm. Brauchen
die Strafverfolger neue Methoden und neue Gesetze, um mit dieser
Bedrohung fertig zu werden?
_Nehm:_ Im Moment sind wir auf der Suche nach neuen Wegen bei der
Verfolgung von [4]Internet-Kriminalität. Dabei sind wir nur zuständig
für die Verfolgung von Staatsschutzdelikten. Natürlich übernehmen wir
gegenüber den Landesstaatsanwaltschaften eine Art Vorreiterrolle.
_SPIEGEL:_ Was geht, können Sie ja nun ganz konkret ausprobieren:
Neuerdings geistert im Netz eine Version der verbotenen Zeitschrift
_Radikal_ mit Vorschlägen für die Sabotage des Bahnverkehrs. Ein Fall
für den Staatsschutz.
_Nehm:_ Ja. Wir haben uns an die sogenannten Provider, die ihren
Kunden den Zugang ins Internet verschaffen, gewandt und ihnen
mitgeteilt, daß sich unter einer bestimmten Adresse strafbarer Inhalt
befindet. Wir haben die Provider auf die Möglichkeit einer strafbaren
Beihilfe hingewiesen, soweit sie den Zugang weiterhin eröffnen.
_SPIEGEL:_ Es ist ein ungewöhnliches Vorgehen für eine
Strafverfolgungsbehörde, zu sagen: Bitte, laßt das doch sein!
_Nehm:_ Richtig, es ist untypisch, daß wir mit unseren Kunden
verhandeln, wie ein strafrechtliches Problem gelöst werden kann. Das
Internet ist nun einmal für alle Beteiligten - Politiker, Juristen und
Betreiber - Neuland. Die Frage ist, wie man Strafverfolgung
bewerkstelligen kann, ohne das Netz wirtschaftlich lahmzulegen.
_SPIEGEL:_ Ganz schön nett. Die Terrorfahnder sorgen sich um den
Internet-Standort Deutschland.
_Nehm:_ Ich sage ja, daß wir keine Rambos sind. Im übrigen laufen in
der Sache auch Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts
des Werbens für terroristische Vereinigungen sowie der Anleitung zu
Straftaten.
_SPIEGEL:_ Gegen wen?
_Nehm:_ Gegen Provider, welche die Zugänge zu den beanstandeten Seiten
nicht gesperrt haben, und auch gegen diejenigen, die _Radikal_ ins
Internet gestellt haben und versenden, zum Beispiel in den
Niederlanden.
_SPIEGEL:_ Die Provider, die solche Daten über ihren Computer laufen
lassen, stehen auf dem Standpunkt, sie seien nicht anders zu behandeln
als die Telekom, die ja auch kein Ermittlungsverfahren an den Hals
bekommt, wenn jemand Sabotageanleitungen durchtelefoniert.
_Nehm:_ Es gibt einen wesentlichen Unterschied zum Fernmeldenetz: Im
Internet hat jede Veröffentlichung einen bestimmten Absender, den ein
Nutzer anwählen kann, um sich den Inhalt auf den Bildschirm zu rufen.
Das ist kein individueller Kontakt zwischen zwei Personen, sondern
eine Art öffentliches Schwarzes Brett. Deshalb hat ein Provider auch
mehr Verantwortung als die Telekom.
_SPIEGEL:_ Es gibt aber auch Teile des Fernmeldenetzes, die sehr
ähnlich funktionieren, beispielsweise Telefonsexdienste. Da ist die
Adresse, in diesem Fall eine konkrete Rufnummer, auch bekannt. Müßte
dann nicht auch die Telekom Leitungen sperren, über die etwa Kinder
pornographische Angebote abrufen können?
_Nehm:_ Zum Glück bin ich dafür nicht zuständig. Aber gewisse
Parallelen sehe ich tatsächlich.
_SPIEGEL:_ Außerdem wenden die Provider ein, sie könnten ganz
unmöglich alles kontrollieren, was da über ihre Leitungen läuft, oder
gar auf seine Rechtmäßigkeit prüfen.
_Nehm:_ Wir wissen natürlich auch, daß hier die Schwierigkeiten
liegen. Der Provider muß einerseits wissen, daß er den Zugang auf
strafbare Inhalte ermöglicht, andererseits in der Lage sein, das zu
unterbinden. Zudem sind auch die Rechtsfragen umstritten. Sehen Sie
sich die juristische Literatur an: Da wird mal die eine und mal die
andere Meinung vertreten. Insofern ist hier eine gewisse
Rücksichtnahme der Strafverfolger hinsichtlich des prozessualen
Vorgehens angebracht. Deshalb haben wir ja auch die Provider nochmals
angeschrieben.
_SPIEGEL:_ Die Anbieter sitzen im Ausland - was können Sie gegen die
unternehmen?
_Nehm:_ Nach den allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches gilt
die Tat auch in dem Land als begangen, in dem der Erfolg eintritt. Das
heißt, wer etwa in den USA etwas Verbotenes ins Netz einspeist, macht
sich in Deutschland strafbar, wenn die Informationen hier abgerufen
werden können.
_SPIEGEL:_ Sie leiten Ermittlungsverfahren ein, obwohl Sie
gleichzeitig wissen, daß Sie an die Täter im Ausland überhaupt nicht
herankommen?
_Nehm:_ Bei der heutigen Reisetätigkeit kann man nicht sagen, daß man
an diese Leute nicht herankommt. Reist ein Beschuldigter nach
Deutschland ein, setzt er sich der Gefahr der Strafverfolgung aus.
_SPIEGEL:_ Bei der Verfolgung von Gewaltaufrufen macht so etwas noch
Sinn. Aber wollen Sie ernsthaft gegen Bürger fremder Staaten vorgehen,
die ins Netz einspeisen, was in ihrem Land erlaubt ist - wie
beispielsweise rechtsradikales Gedankengut, SS-Runen oder auch
Hakenkreuze?
_Nehm:_ Auch solche Leute reisen ja gelegentlich nach Deutschland -
gerade Rechtsradikale ...
_SPIEGEL:_ ... die etwa in den USA, wo sie ihren Internet-Computer
haben, unter dem Schutz der Meinungsfreiheit stehen. Deutsche Juristen
erklären der weltweiten Internet-Gemeinde, was verboten ist. Ist Ihnen
dabei wohl?
_Nehm:_ Sicher gibt es hier Grenzen der Strafverfolgung.
_SPIEGEL:_ Müssen die Deutschen in der Verfolgung von unbotmäßigen
Meinungsäußerungen vorsichtiger sein?
_Nehm:_ Man muß unterscheiden, um welche Fälle es geht. Einerseits
läßt man es zu, daß NS-Schriften unter dem Schutz der Meinungsfreiheit
im Ausland hergestellt werden. Andererseits wirft man uns vor, daß wir
nicht genug tun, um die Verbreitung bei uns zu verhindern. Daß die
Äußerungsdelikte bei uns schärfer als im Ausland gefaßt sind, hat
seine Ursache in der deutschen Geschichte.
_SPIEGEL:_ Aber es ist doch sinnwidrig, wenn nun diese Gesetze
ausgerechnet für Täter im Ausland angewendet werden.
_Nehm:_ Das ist auch bei herkömmlichen Veröffentlichungen nicht
anders. Vielleicht wird der Gesetzgeber im Zuge der internationalen
Verflechtung dazu kommen, unsere Strafnormen etwas zurückzuschrauben.
_SPIEGEL:_ Eine erweiterte Meinungsfreiheit fürs Internet?
_Nehm:_ Sicherlich können fürs Internet hier keine Sonderregeln
gelten. Es kommt darauf an, worauf man sich international verständigt.
Wenn etwa der Standard der USA übernommen wird, müßte man bei der
Strafbarkeit rechtsextremistischer Volksverhetzung einiges
zurücknehmen. Die Frage wird dann nur sein, ob die deutsche
Gesellschaft das erträgt.
_SPIEGEL:_ Nichts mehr mit der Verfolgung von "Soldaten sind
Mörder"-Zitaten?
_Nehm:_ Beleidigung wird gewiß strafbar bleiben. Im übrigen wird man
sehen müssen, wieweit die Politik diesen Schritt vollziehen wird.
_SPIEGEL:_ Es wird gar nicht anders gehen. Was Sie an einer Stelle
verbieten, taucht an hundert anderen Stellen wieder auf. Das Netz ist
ausgelegt, einen Atomkrieg zu überstehen, erst recht einen deutschen
Generalbundesanwalt.
_Nehm:_ Gewiß, das Netz ist anarchisch angelegt. Doch wird niemand
sagen: Wir lassen die Verfolgung des Ladendiebstahls, weil die
Verfahren häufig eingestellt werden und weil weiter gestohlen wird.
_SPIEGEL:_ Brauchen wir ein spezielles Internet-Strafrecht?
_Nehm:_ Nein. Mir geht es darum, daß die herkömmlichen Delikte
verfolgt werden, auch wenn sie durch Veröffentlichung im Internet
begangen werden. Ich glaube, daß das Netz immer mehr wirtschaftliche
Bedeutung bekommen wird. Dann haben Provider und Anwender ein
gesteigertes Interesse, den vielen Schrott aus dem Netz
herauszuhalten. Ich setze da ein bißchen auf die Interessen des
Marktes. Sollte das jedoch nicht klappen, könnte es sein, daß wir
besondere Gesetze brauchen, die die Verantwortung der Beteiligten
klarstellen.
_SPIEGEL:_ Was könnte in solchen Gesetzen drinstehen?
_Nehm:_ Zunächst müssen wir uns darauf einigen, was wir nicht im
Internet wollen: zum Beispiel Kinderpornographie. Dann muß gemeinsam
mit den Betreibern überlegt werden, wie derartige Angebote verhindert
oder beseitigt werden können. Das muß nicht gegen die Betreiber
laufen.
_SPIEGEL:_ Was auch immer Sie regeln, es läßt sich kaum kontrollieren.
Brauchen wir eine Datenpolizei, die nicht nur reagiert, wenn sich
Strafbares im Netz aufdrängt, sondern die von sich aus ermittelt?
_Nehm:_ Ob es in Zukunft eine Art Internet-Ermittler gibt, weiß ich
nicht. Wird aber der Mißbrauch nicht gestoppt, wird das geschehen, was
schon heute bei der Kriminalpolizei üblich ist: Die Beamten lesen in
der Zeitung, was es so an Merkwürdigkeiten gibt.
_SPIEGEL:_ Surfen die Bundesanwälte im Internet auf der Suche nach
Staatsfeinden?
_Nehm:_ Das Internet ist derzeit ein riesiges Spielzeug. Natürlich
gibt es Kollegen, die sich damit befassen. Neugierig, wie
Staatsanwälte nun einmal sind, werden sie sich dabei auch die eine
oder andere Internet-Seite anschauen. Das ist aber nicht die
Ermittlungsart der Zukunft. Das Personal, um das Internet von vorn bis
hinten zu durchforsten, werden wir mit Sicherheit nicht bekommen.
_SPIEGEL:_ Nach dem Telekommunikationsgesetz besteht für die
Strafverfolgung heute schon die sehr umstrittene Möglichkeit,
Kundendateien von Providern einzusehen oder zu kopieren. Haben Sie von
dieser Möglichkeit schon Gebrauch gemacht?
_Nehm:_ Nein.
_SPIEGEL:_ Haben Sie vor, gegebenenfalls über die Kundendateien auch
Protokolle des Datenverkehrs einzelner Benutzer zu kontrollieren?
_Nehm:_ Da wir solch einen Fall nicht haben, will ich auch keine
generelle Aussage machen. Das könnte mißverstanden werden.
_SPIEGEL:_ Na, es muß Sie doch interessieren, wer etwa die
inkriminierten _Radikal_-Seiten abruft und liest.
_Nehm:_ Nein. Die Entgegennahme solcher Informationen ist nicht
strafbar.
_SPIEGEL:_ Es gibt ja im Netz perfekte Suchmaschinen, die Ihnen die
Arbeit leichtmachen können. Haben Sie schon einmal Suchwörter wie RAF
oder PKK eingeben lassen?
_Nehm:_ Sicher kann man im Internet nach bestimmten Begriffen suchen.
Die Frage ist nur: Was bringt das? Im Fall einer terroristischen
Bedrohung oder einer Entführung, bei der über das Internet bestimmte
Botschaften ausgetauscht werden, wäre das möglicherweise sinnvoll.
_SPIEGEL:_ Kriminalisten sagen, das Internet werde zunehmend von
Kriminellen zur Kommunikation genutzt.
_Nehm:_ Die Geschichte des Verbrechens lehrt, daß der Verbrecher der
Polizei immer einen Schritt voraus ist. Wenn es sich lohnt, wird
sicher auch die Mafia im Internet aktiv.
_SPIEGEL:_ Jedenfalls haben Kriminelle kein Problem, mit
verschlüsselten Botschaften unerkannt im Netz zu verkehren. Sollen
Verschlüsselungen verboten werden?
_Nehm:_ In Frankreich ist es strafbar, nicht freigegebene
Verschlüsselungsprogramme zu verwenden. Die Frage ist, ob das der
richtige Weg ist. Sicherlich kann es sich keine
Informationsgesellschaft leisten, die Verschlüsselung soweit
zuzulassen, daß eine Strafverfolgung unmöglich ist.
_SPIEGEL:_ Was also soll passieren?
_Nehm:_ Der Gesetzgeber wird die Hersteller von
Verschlüsselungsprogrammen verpflichten müssen, gegebenenfalls den
Schlüssel bereitzuhalten, um Daten lesbar zu machen. Das ist wie bei
der herkömmlichen Strafverfolgung: Wenn wir um sechs Uhr morgens vor
einer verschlossenen Haustür stehen, rufen wir den Schlüsseldienst.
_SPIEGEL:_ Was tun Sie aber, wenn der Schlüsseldienst fürs Internet in
den USA oder Südkorea sitzt?
_Nehm:_ Dann müssen wir auf die grenzüberschreitende Strafverfolgung
bauen. Jeder Schlüssel ist zu knacken, das ist lediglich eine Frage
des Aufwands.
_SPIEGEL:_ Das klingt sehr forsch, wird aber von Internet-Experten
bezweifelt. Geben Sie's doch zu: Weil es das Internet gibt, ist die
Verfolgung von Kriminalität in manchen Bereichen aussichtslos
geworden.
_Nehm:_ Das sehe ich nicht so. Es steht außer Frage, daß derjenige,
der wissentlich etwas Strafbares ins Internet einstellt, den
Strafgesetzen unterliegt. Da gibt es keinen Grund zu verzagen, zumal
auch die Politik sich für ein weltweit sauberes Internet stark macht.
_SPIEGEL:_ Jedenfalls erweckt das Internet bei jugendlichen Nutzern
den Eindruck, es handle sich um einen rechtsfreien Raum, in dem die
Gesetze nicht gelten. Sehen Sie da nicht die Autorität des
Rechtsstaates in Gefahr?
_Nehm:_ Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wir haben keinen
Zweifel daran gelassen, daß wir die Verbreitung der _Radikal_-Ausgabe
im Internet verfolgen. Allerdings sollte man, solange die
Rechtsgrundlage unklar und die technische Entwicklung im Fluß ist,
nicht gleich gegen jeden mit der großen Keule zuschlagen.
_SPIEGEL:_ Herr Generalbundesanwalt, wir danken Ihnen für dieses
Gespräch.
Beiträge zum Thema aus dem SPIEGEL-Online-Archiv:
* [5]Deutschland im Herbst - Staatsanwälte drohen Internet-Service
Provider mit der Terrorismus-Keule
* [6]Nulla Poena Sine Lege - Interview mit dem Strafrechtler Prof.
Dr. Ulrich Sieber
* [7]Zensur und die Prinzipien des Netzes
* [8]Freiwillige Selbstkontrolle oder Zensur?
Weitere Links:
* [9]Felipe Rodriquez' Materialsammlung
* [10]Beiträge aus der Online-Zeitschrift "Telepolis"
DER SPIEGEL 46/1996 - Vervielfältigung nur mit Genehmigung des
SPIEGEL-Verlags
References
1. http://www.spiegel.de/aktuell/smde0196461108.html#Links
2. http://www.spiegel.de/aktuell/slp22996461107.html
3. http://www.spiegel.de/aktuell/slp23096461108.html
4. http://www.spiegel.de/aktuell/slp23196461108.html
5. http://www.spiegel.de/96/37/aktuell/sonv0296370906.html
6. http://www.spiegel.de/96/41/aktuell/sonv0296400925.html
7. http://www.spiegel.de/96/40/aktuell/sonv0396400927.html
8. http://www.spiegel.de/96/41/aktuell/sonv0196411004.html
9. http://www.xs4all.nl/~felipe/germany.html
10. http://www.heise.de/tp/fte.htm