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SPD: Stellungnahme zum IuKDG



Zu: Message-ID: <32a597eb.7955282@personalnews.Germany.EU.net>

Da Pi das hier wohl auch noch mal einspielen wird, nur ein paar
erste vorlaeufige Bemerkungen:

<< 
Erste Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes des Bundes
zur Regelung der Rahmenbedingungen fuer Informations- und
Kommunikationsdienste (Stand: 08. November 1996)

[...] 

Art. 1: Gesetz ueber die Nutzung von Telediensten
(Teledienstegesetz - TDG)
[...]

Einzelne Bestandteile des Teledienstegesetzes, beispielsweise die
Regelungen [...] zur Verantwortlichkeit der
Anbieter, erscheinen dagegen im Grundsatz als sachgerecht. 
 >>

Hoert, hoert!! Es geht um die einzige vernuenftige Regelung,
wonach es fuer die Anbieter beim alten bleibt. Bekannter Knackpunkt
wird nicht angesprochen.

<< 
Art. 4 und 5: Aenderung des Strafgesetzbuches und
des Gesetzes ueber Ordnungswidrigkeiten

Der in Artikel 4 vorgeschlagenen Ausdehnung des Schriftenbegriffs des
 11 Abs. 3 StGB auf "Datenspeicher" ist, ebenso wie der Erweiterung
des  86 um den Zusatz "oder in Datenspeichern oeffentlich
zugaenglich macht", zuzustimmen. 

Damit wird klargestellt, dass auch
fluechtige Bildschirm- anzeigen strafrechtliche Relevanz haben
koennen, 
  >>

Klasse!! Das nennt man wohl symbolisches Strafrecht...

So macht man das Strafrecht kaputt. 

<<
Art. 6: Aenderung des Gesetzes ueber die
Verbreitung jugendgefaehrdener Schriften

Anders verhaelt es sich dagegen mit der in Art. 6 vorgesehenen
Ausdehnung des Schriftenbegriffs im Gesetz ueber die Verbreitung
jugendgefaehrdender Schriften. Trotz gleicher Wortwahl wie im
Strafrecht waeren an eine solche Veraenderung gaenzlich andere
Rechtsfolgen gebunden:
  >>

So so:))

<< 
Artikel 7: Aenderung des Urheberrechtsgesetzes

Die vorgesehene Regelung stellt eine Ergaenzung zum bestehenden
Urheberrecht dar. So werden in einem neuen Abschnitt besondere
Bestimmungen fuer Datenbanken eingefuegt, die im wesentlichen eine
Umsetzung der diesbezueglichen EG-Richtlinie 96/9/EG darstellen. Dies
erscheint angesichts der in der Enquete-Kommission Neue Medien zur
Zeit diskutierten Urheberrechtsfragen als unzureichend. 
  >>

Kann die mal jemand nachreichen??

<<
So fehlt
beispielsweise ein Abschnitt, der zur Sicherheit aller Beteiligten
die Verantwortlichkeit der Access-Provider angemessen regelt. 
  >>

Wie bitte?????

Tauss, Du hast Dich nicht geaendert!!


Heiko