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Re: Online Magna Charta 0.4



From: lutz@as-node.jena.thur.de (Lutz Donnerhacke)
To: debate@fitug.de
Subject: Re: Online Magna Charta 0.4
Newsgroups: de.org.ccc

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From: Bishop@ccc.de (The Bishop)
Newsgroups: de.org.ccc
Subject: Online Magna Charta 0.4
Date: Mon, 09 Dec 1996 14:42:22 GMT
Organization: Chaos Computer Club
Lines: 107
Message-ID: <58h8i9$od2$1@news-s01.ca.us.ibm.net>
Reply-To: bishop@ccc.de
NNTP-Posting-Host: slip139-92-41-74.ut.nl.ibm.net
X-Newsreader: Forte Free Agent 1.0.82




*** weitergeleitet von Wyatt Earp zur Diskussion auf dem CCC 
vom 27. -29.12. in Hamburg :


Nach Diskussion mit Kreisen des Chaos Computer Clubs ergänze ich die
Charta wie folgt:

C H A R T A   D E R   I N F O R M A T I O N S -   U N D   
K O M M U N I K A T I O N S - F R E I H E I T - ONLINE MAGNA CHARTA

(soll am 4. Januar 1997 beim Treffen von Kunden und ehemaligen Kunden
von CompuServe sowie anderen Usern von Computernetzwerken auf der
Wartburg unterzeichnet und bis dahin in den offenen Netzen diskutiert
werden)


1. Die Gedanken sind frei. Die Freiheit, Gedanken, Ideen und Meinungen
nicht nur selbst zu haben, sondern auch mit anderen Menschen
auszutauschen und in Wort, Schrift und Bild zu verbreiten, ist ein
Menschenrecht (Meinungsfreiheit). Es gilt unabhängig von Verfassungen,
Menschenrechtskonventionen und UN-Charta 
weltweit.

2.  Meinungsfreiheit setzt voraus, sich auch frei und ungehindert aus
allgemein zugänglichen Quellen informieren und seine Meinung im
Gedankenaustausch mit anderen Menschen bilden zu können (Informations-
und Kommunikationsfreiheit). Auch diese Freiheit ist ein Menschenrecht
und gilt weltweit.

3. Mit der Erfindung des Buchdrucks, des Telefons, des Rundfunks, des
Fernsehens und der Computernetzwerke wurden jeweils neue Möglichkeiten
eröffnet, Informationen und Meinungen schneller und weiter zu
verbreiten als je zuvor. Telefon und Computernetzwerke erlauben
darüberhinaus zeitgleichen Informations- und Meinungsaustausch auf
Gegenseitigkeit (bilaterale und multilaterale interaktive
Kommunikation in Echtzeit).

4. Die Freizügigkeit von Menschen, Informationen und Meinungen über
Grenzen hinweg steht jedoch in ständigem Widerstreit mit Macht- und
Marktinteressen. Reiche Länder schotten sich gegen sogenannte
Wirtschaftsflüchtlinge ab. Rundfunk- und Fernsehsendungen wurden und
werden von Diktaturen mit Störsendern bekämpft. Und die weltweit freie
Rede in den Computernetzwerken ängstigt China und Konzerne wie IBM,
Microsoft, AOL oder CompuServe.

5. Im Informationszeitalter sollten die Grenzen durchlässiger, die
Nationalstaaten weltoffener und die Computernetze grenzenlos werden.
Die Vision vom freien und mündigen Weltbürger könnte zuerst in den
Netzen Wirklichkeit werden. Erste Voraussetzung hierfür ist das
Menschenrecht auf eine eigene, weltweit erreichbare private Mailbox
für elektronische Post (RIGHT OF VIRTUAL HOME). Es entspricht dem
Abwehrrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, ist aber darüberhinaus
ein Teilhaberecht.

6. Im Internet und kommerziellen Computernetzen wie CompuServe sollte
zweitens sowohl die Meinungsfreiheit als Abwehrrecht gegen staatliche
Bevormundung als auch der außer- und überstaatliche Grundsatz der
freien Rede in den Netzwerken als ungeschriebene Geschäftsgrundlage
gelten (FREE SPEECH IN THE NETWORKS).

7. Da keine Freiheit grenzenlos sein kann, sollte drittens die Achtung
der Freiheit der anderen User in Computernetzen zunächst wie bisher in
freiwilliger kollektiver Selbstkontrolle (Netiquette) und notfalls
durch abgestufte, rechtsstaatliche Sanktionen unabhängiger Instanzen
durchgesetzt werden (Netzgerichtsbarkeit). Zensur darf nicht
stattfinden.

8. Auch kommerzielle Computernetze und große Internet-Provider wie
AOL, CompuServe und T-Online sollten im Wettbewerb untereinander und
mit dem Internet die Grundversorgung an freier Information
sicherstellen und die notwendige Infrastruktur vorhalten, damit
Menschen weltweit jederzeit frei und ungehindert miteinander
kommunizieren können.

9. Unsere informationelle Selbstbestimmung gewinnt durch die
Computernetze neue Spielräume, gerät aber auch in neue Gefahren. Als
User haben wir es weitgehend selbst in der Hand, durch
verantwortliches Handeln oder Unterlassen, durch individuelle oder
kollektive Disziplin und durch Zivilcourage die Chancen 
weltweiter Kommunikation hin zum freien und mündigen Weltbürger
weiterzuentwickeln.

10. Gegen jeden, der es unternimmt, diesen Kodex weltweiter
Kommunikation durch Zensur, Mißbrauch von Marktmacht oder Methoden
unlauterer Desinformation außer Kraft zu setzen, hat jeder User der
Computernetze unabhängig von Verträgen das Recht zum gewaltfreien
Widerstand und zum zivilen Ungehorsam. Wir sind das Netz! 

(Verantwortlich im Sinne nationaler Pressegesetze: Otfrid Weiss alias
Wyatt Earp, Wismarer Straße 7, 01109 Dresden, Germany, CompuServe
100143,1247)

*********************************************

Nachtrag V 0.5 von Bishop@ccc.de:

Das Right of Virtual Home wurde bereits eingearbeitet.

Es fehlt nach meiner Ansicht noch:

2a. Jeder hat das Recht seine private E-Mail ohne staatliche Eingriffe
zu verschlüsseln (RIGHT OF PRIVACY).



-- 
|   Lutz Donnerhacke   +49/3641/380259 voice, -60 ISDN, -61 V.34 und Fax    |
|  Waere es eigentlich ein zulaessiger RfD/CfV, wenn man beantragen wuerde, |
|  RB das Canceln zu verbieten? Ich bin sicher, sowas waere mehrheitsfaehig.|
+-------------------------------------------------------------Martin Seeger-+