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ermittlungen zu urheber von news-beitrag



Folgender tatsächlicher Vorgang:

In einer (ich weiß nicht welcher) newsgroup stellt jemand die Frage, mit
welchen Chemikalien man menschliche Leichen rückstandslos beseitigen kann.
Die Kriminalpolizei interessiert sich für den Urheber, stellt fest, daß
Absender und Klarname gefälscht sind, verfolgt die (offensichtlich
intakten) Header und landet beim Ursprung, einer deutschen Universität.

Die Uni schaut sich das alles an, kramt ein bißchen in ihren Logfiles und
findet den Klarnamen des Hobbychemikers. Nun fragt sich die Uni, ob sie den
namen rausrücken darf/soll/muß.

Die naheliegendste Frage ist m.E. zwar, auf welcher Grundlage die Kripo
hier überhaupt ermittelt (ich wüßte nicht, was daran strafbar sein sollte,
diese Frage zu stellen oder selbst, sie zu beantworten).

Mich würde allerdings interessieren, unter welchen Umständen in dem ja
irgendwie halböffentlichen Usenet-Bereich eine solche Information vom
Provider rausgerückt werden darf/soll/muß.

Any comments?

Boris.

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