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Re: ermittlungen zu urheber von news-beitrag



>Folgender tatsächlicher Vorgang:
>
[grooooosse Dummheit deleted]
>
>Die Uni schaut sich das alles an, kramt ein bißchen in ihren Logfiles und
>findet den Klarnamen des Hobbychemikers. Nun fragt sich die Uni, ob sie den
>namen rausrücken darf/soll/muß.
>
>Die naheliegendste Frage ist m.E. zwar, auf welcher Grundlage die Kripo
>hier überhaupt ermittelt (ich wüßte nicht, was daran strafbar sein sollte,
>diese Frage zu stellen oder selbst, sie zu beantworten).

Anleitung zu Straftaten, ebenfalls im 130er Bereich des StGB
>
>Mich würde allerdings interessieren, unter welchen Umständen in dem ja
>irgendwie halböffentlichen Usenet-Bereich eine solche Information vom
>Provider rausgerückt werden darf/soll/muß.
>
Hier ganz klar 98ff und insbesondere 110 StPO

Das ist kein Problem, sondern eine Dummheit

A  bientot

Rigo