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Re: ermittlungen zu urheber von news-beitrag



Boris,
>Rigo,
>>[grooooosse Dummheit deleted]
>
>Was ist die Dummheit: der Vorgang, den ich beschrieben habe, oder 
>daß bzw. wie ich ihn beschrieben habe?

Eindeutig der Vorgang, den Du beschrieben hast.
>
>>Anleitung zu Straftaten, ebenfalls im 130er Bereich des StGB
>
>Wo ist denn da die Straftat? Ist das nicht so ähnlich wie mit den
>Bombenbastelanleitungen, und steht das nicht in jedem besseren 
>Chemiebuch eh drin?

Ein Chemiebuch ist einerseits keine Anleitung zum Vernichten 
von Leichen, andererseits kommt es auf die Willensrichtung
an. Die Anleitung muss gegeben werden, um die Bereitschaft
anderer zur Begehung einer entspr. Tat zu foerdern. Das kann
die StA aber erst beurteilen, wenn sie den Taeter ermittelt 
hat. Deswegen besteht hier ein hinreichender Anfangsverdacht,
weil der Depp ausserdem noch ein Fakemail geschrieben hat,
was auf die boese Absicht hindeutet. (In Wirklichkeit hatte
er Schiss vor derlei Komplikationen, wie sie jetzt auftauchen.
Haette er gesagt, guck im Buch XY unter S. ZZ nach, dann
waer wohl nix passiert. Das steht aber nicht explizit da drin.
Wegen der Schwere der Tat (Mord/Totschlag), zu der 
Anleitung gegeben wird, ist die Anforderung an den 
Anfangsverdacht entsprechend gering, ab welchem die 
StA ermitteln darf.
Der ist ja noch nicht verurteilt! Die gucken erst mal nach, 
zu recht, wie ich meine, oder wolltest Du aufgeloest werden?
Wenn das wirklich den von pi gemutmassten Hintergrund 
hat, dann braucht er, glaube ich,  nichts zu fuerchten.

Rigo