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Re: Blumentritt: Vorschlag!



Hallo Rigo,

Du meintest am 10.02.97 um 18:18 zum Thema "Blumentritt: Vorschlag!":

> Cancels wegen Inhalts kann es nur dort geben, wo eine
> gleichartige Formulierung schon zu einer strafrechtlichen
> Verurteilung gefuehrt hat.

Selbst das ist übrigens nicht sicher. Es kommt auch auf den Kontext an,  
vor allem im Strafrecht.

-- 
Wolfgang Kopp, Buchenstr 28, D-85716 Unterschleissheim, VF+49-89-3211439
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