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Re: Staatsanwaelte im Rausch



>> *Berliner Staatsanwaltschaft eroeffnet neue Netzdebatte*
>> 
>> Die Berliner Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Tiergarten - wir erinnern
>> uns: Diese Behoerde hatte vor fast drei Monaten Anklage gegen Angela
>> Marquardt aufgrund eines Links erhoben - ermittelt erneut in
>> "Netzangelegenheiten" gegen die ehemalige stellvertretende
>> PDS-Vorsitzende. Diesmal wurde ein Verfahren wegen Paragraph 353 d Absatz 3
>> eroeffnet. Dieser Paragraph soll unter Strafe stellen, dass jemand Briefe
>> der Staatsanwaltschaft sowie Anklageschriften auf HTML-Seiten dokumentiert.
>> ....
>
>Man kann auf jeden Fall weitere Informationen veroeffentlichen, wenn man
>die Presseabteilung der Staatsanwaltschaft haeufiger um Stellungnahmen
>bittet. Die duerfen dann auf jeden Fall straflos veroeffentlicht werden.
>Und wenn die Presseabteilung nichts verlautbaren will, ist das natuerlich
>auch schon eine Nachricht. 
>
Man kann hier auch argumentieren, dass 353d Nr3 gerade den Angeklagten
schuetzen will und nicht die StA oder das Gericht. Damit kann man 
argumentieren, dass es sich um einen disponiblen Schutz handelt, dass also
die Veroeffentlichung durch den Angeklagten gar nicht in den Schutz-
bereich faellt. Aber wie gesagt, man kann.... Man kann aber auch woertlich
auslegen und dann faellts drunter.. Das wird das weitere Verfahren zeigen.

Rigo 
>