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Aktuelles (fwd)



> - dpa-Meldung vom 2.April (nebenbei: bei dpa sind Aprilscherze
> verboten; dafür gibt es eigens eine Dienstanweisung) besagt,
> dass beim OLG Hamburg (?) ein neuartiges Urteil, ec-Karten
> und Haftungsrisiko betreffend. Mehr folgt wenn ich mehr weiss.

Quintessenz des Urteils ist: Es ist als bewiesen zu betrachten, dass
die Geheimzahl einer Scheckkarte zu ermitteln ist. Die Banken koennen
nicht mehr mauern, wenn bei Verlust einer EC-Karte mit dieser Karte
Geld abgehoben wird. Bisher war der Tenor "... hat wohl seine Geheim-
nummer auf die Karte geschrieben ..", d. h. es wurde dem Kunden grund-
saetzlich Fahrlaessigkeit unterstellt. Damit ist es nun aus.