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Re: Aktuelles (fwd)



> > dass beim OLG Hamburg (?) ein neuartiges Urteil, ec-Karten
> > und Haftungsrisiko betreffend. Mehr folgt wenn ich mehr weiss.

http://www.taz.de/~taz/970403.taz/wu_T970403.76.html

   Berlin (taz) - Gesetzt den Fall, die Euroscheck-Karte kommt abhanden
   und Unbefugte heben damit Geld vom EC-Automaten ab. Dann können
   solcherart geprellte Bankkunden jetzt mit guter Aussicht auf Erfolg
   Schadensersatz von ihrer Bank fordern, meldete gestern die
   Verbraucherzentrale Hamburg. Das Oberlandesgericht Hamm hat nämlich in
   einem Urteil vom 17. März anerkannt, "daß es technische Möglichkeiten
   gibt, im Versuchswege die Geheimzahl zu knacken" (31 U 72/96). Bisher
   gingen Gerichte oft davon aus, daß die Kunden unvorsichtig mit ihrer
   Geheimzahl umgegangen waren.


Uebrigens hat der beruechtigte Gutachter Manfred Pausch in Computer
und Recht 3/1997 einen Report zu diesem Thema veroeffentlicht
(naeheres zu Pausch unter http://www.thur.de/ulf/faq/pin.html). In den
Heften 1-3 finden sich ausserdem zwei Artikel zur Zulaessigkeit von
Kryptographie-Regulierungen und drei zu elektronischen
Zahlungssystemen (Datenschutz, Geldpolitik und Missbrauch).