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Re: Aktuelles (fwd)



> > From:          plate@cublx1.cube.net (Juergen Plate)
> > Subject:       Aktuelles (fwd)
> > To:            debate@fitug.de
> > Date:          Thu, 3 Apr 1997 19:43:58 +0200 (MET DST)

> > - dpa-Meldung vom 2.April (nebenbei: bei dpa sind Aprilscherze
> > verboten; dafuer gibt es eigens eine Dienstanweisung) besagt,
> > dass beim OLG Hamburg (?) ein neuartiges Urteil, ec-Karten
> > und Haftungsrisiko betreffend. Mehr folgt wenn ich mehr weiss.
> 
> Quintessenz des Urteils ist: Es ist als bewiesen zu betrachten, dass
> die Geheimzahl einer Scheckkarte zu ermitteln ist. Die Banken koennen
> nicht mehr mauern, wenn bei Verlust einer EC-Karte mit dieser Karte
> Geld abgehoben wird. Bisher war der Tenor "... hat wohl seine Geheim-
> nummer auf die Karte geschrieben ..", d. h. es wurde dem Kunden grund-
> saetzlich Fahrlaessigkeit unterstellt. Damit ist es nun aus.
> 
Gibt es dazu ein Aktenzeichen oder soetwas?

Gruss Arne Haeckel
---
Arne.Haeckel@SOFTCON.de      
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