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   TAZ 19.04.97 S. 2 Nr. 17 
   [taz]
   
Online-Dienste nicht für Pornos verantwortlich

  Die Parteien stritten über neue rechtliche Regelungen zu Online-Diensten im
  Internet. "Verschlüsselung" soll auch nach dem Willen der FDP erlaubt bleiben
  
   Bonn (AP/taz) - Wer ist verantwortlich für die Inhalte im Internet?
   Darüber stritten gestern die Parteien im Bundestag vor fast leeren
   Bänken. Auf der Tagesordnung standen Gesetzentwürfe zu neuen
   rechtlichen Regelungen. "Wir sind das erste Land der Welt, das sich
   aufmacht, solche Rahmenbedingungen zu formulieren", sagte
   Bundesforschungsminister Jürgen Rüttgers (CDU). Die SPD bemängelte die
   vorgesehene Trennung von Individual- und Mediendiensten, die aber vor
   allem auf Druck der SPD-dominierten Länder zustandegekommen war.
   
   Das sogenannte Informations- und Kommunikationsdienstegesetz sieht im
   wesentlichen vor, daß künftig jeder ohne jegliche Zulassung oder
   Anmeldung elektronische Informations- und Kommunikationsdienste
   anbieten darf. Die Online-Dienste wie zum Beispiel CompuServe sollen
   künftig nur für Inhalte verantwortlich sein, die sie selbst
   einspeisen. Für Inhalte im weltweiten Computernetzwerk Internet, die
   von anderen Teilnehmern eingespeist und nur über die Online-Dienste
   gelesen werden, sollen diese Unternehmen jedoch nicht verantwortlich
   sein. Dafür könnte dann nur der Einspeiser haftbar gemacht werden.
   
   Das Gesetz schaffe Rechtssicherheit für alle Unternehmen, die
   derartige Dienste anbieten, und mache zugleich deutlich, daß das
   Internet kein rechtsfreier Raum sei, sagte Rüttgers.
   
   Die Vorschriften des Bundesgesetzes sollen für alle elektronischen
   Dienste gelten, die auf individuelle Nutzung ausgelegt sind. Die
   zuständigen Länderregierungschefs haben sich zudem auf einen
   weitgehend wortgleichen Staatsvertrag für Dienste mit Mediencharakter
   verständigt. Der Gesetzentwurf sei eine "erstklassige AB-Maßnahme für
   Juristen", kritisierte daher der Grünen-Abgeordnete Manuel Kiper. Wer
   im World Wide Web, dem Multimediateil des Internet, Informationen
   anbiete, werde künftig nicht mehr wissen, ob für ihn die Regelungen
   des Gesetzes oder der Staatsvertrag gelte.
   
   "Erheblichen wirtschaftlichen Schaden" fürchtete Kiper auch für den
   Fall, daß sich die bislang nur als Gerücht kursierenden Informationen
   über eine gesetzliche Einschränkung von Verschlüsselungstechniken
   bewahrheiten sollten.
   
   Die FDP, die Rüttgers' Gesetzentwurf unterstützte, wandte sich gegen
   eine solche Befürchtung. Mit den Liberalen werde es ein "Kryptogesetz"
   nicht geben, versicherte der frühere Bundesbildungsminister Karl-Hans
   Laermann. Auch Justizminister Schmidt-Jortzig (FDP) betonte,
   Verschlüsselungen müßten zulässig bleiben: "Warum darf im Internet
   eine Nachricht nicht ausschließlich für den Empfänger zugänglich sein?
   Briefe darf man doch auch verschlüsseln und zukleben."
   
          TAZ Nr. 5207 vom 19.04.1997 Seite 2 Aktuelles 84 Zeilen
                                TAZ-Bericht
                                      
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