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Re: fwd: DFN sperrt www.xs4all.com



Hallo Boris,

Du meintest am 18.04.97 um 12:59 zum Thema "Re: fwd: DFN sperrt  
www.xs4all.com":

> >(4) Verpflichtungen zur Sperrung der Nutzung rechtswidriger Inhalte nach
> >den allgemeinen Gesetzen bleiben unberührt, wenn der Diensteanbieter
> >unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses gemäß § 85 des
> >Telekommunikationsgesetzes von diesen Inhalten Kenntnis erlangt und eine
> >Sperrung technisch möglich und zumutbar ist.
>
> Sorry for confusion.

Nach welchem allgemeinen Gesetz wäre das DFN denn zur Sperrung  
verpflichtet? StGB scheidet ja wohl aus, denn wenn man für eine  
Strafbarkeit durch Unterlassung eine Garantenpflicht außerhalb des TDG  
konstruieren wollte, ergäben § 5 I bis III TDG überhaupt keinen Sinn  
mehr, die ja genau diese Garantenpflicht bestimmen wollen.

Oder hab ich's immer noch nicht kapiert? (Kann gut sein, kennt sich ja  
kein Mensch mehr aus bei dieser bescheidenen Gesetzgebung ... ;-)

-- 
Wolfgang Kopp, Buchenstr 28, D-85716 Unterschleissheim, VF+49-89-3211439
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