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Re: Verwendbarkeit des IKuDG



On 21 Apr 1997, Werner Moritz wrote:

> LD+> Das tut er, jedoch ist er nicht anwendbar, da sämtliche Diskussionen
> LD+> sich auf das TKG und nicht auf das nicht existente IKuDG geschweige
> LD+> denn den MMSV beziehen.
> 
> Das ist ja das Problem: Für den Zugang zum WWW ist das TKG in keinster  
> Weise anwendbar. Daß dies den Juristen des DFN nicht aufgefallen sein  
> soll, finde ich sehr bedenklich. Die müßten sich doch in ihrer Materie ein  
> bißchen auskennen.

Nochmal: Das DFN bezieht sich in seiner Erklaerung auf den Entwurf des
TDG, nicht auf das TKG! Das TDG ist auf das DFN anwendbar, und im TDG
steht halt dieser etwas verwirrende neue par. 5 (4).

Boris.

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