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jugendgefaehrdend
- To: "fitug list" <debate@fitug.de>
- Subject: jugendgefaehrdend
- From: Boris Groendahl <boris@well.com>
- Date: Wed, 30 Jul 97 19:30:36 +0200
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- Sender: owner-debate@fitug.de
Ist eigentlich schonmal jemandem aufgefallen, daß im MStV Inhalte, die _nicht_ gegen das Strafrecht verstoßen, aber jugendgefährdend sind, kurzerhand für "unzulässig" erklärt werden? Re Verfassungswidrigkeit halte ich das für nicht unwichtig:
>§ 8
>Unzulässige Mediendienste, Jugendschutz
>
>(1) Angebote sind unzulässig, wenn sie
[...]
>5. offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer
>zu gefährden,
Gruß, Boris.
------ Boris Groendahl.
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