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Re: LG Mannheim 7-0-291/97 v. 1.8.97



Thorsten Schneider schrieb am 27. August 1997:

> 1. Die einstweilige Verfuegung des Landgerichts vom 1.7.97 wird
> bestaetigt

Was ist denn der Inhalt dieser einstweiligen Verfügung?

> Der Beklagte hat jedenfalls seit Zugang der Abmahnung Kenntnis davon,
> dass unter dem Suchwort "ARWIS" im Internet in Suchmaschinen auf seine
> Homepage hingewiesen wird.

Wann wurde diese Abmahnung zugeschickt?  Was stand drin?  Wie
reagierte der Beklagte hierauf?  Was ich zwischen den Zeilen zu
erkennen glaube, läuft darauf hinaus, daß ARWIS eine Abmahnung
geschickt hat, auf die der Beklagte _nicht_ reagierte.  In dem
Fall: Sein Pech.

_So_ einfach scheint mir der Fall nämlich nicht zu liegen...

tlr
-- 
Thomas Roessler · 74a353cc0b19 · dg1ktr · http://home.pages.de/~roessler/
   1280/593238E1 · AE 24 38 88 1B 45 E4 C6  03 F5 15 6E 9C CA FD DB