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Re: Human rights/censorship conflict



Gunnar Anzinger wrote:
> >>Holocaust denier Ernst Zundel is exposing identifiable groups to hatred or
> >>contempt through material on his Web site, a Canadian Human Rights
> >>Commission tribunal has been told.
> 
> Irgendwie schon paradox, dass sich ausgerechnet eine "Human Rights
> Commission" - von der man eigentlich das Gegenteil erwarten würde - mit der
> Einschränkung der freien Meinungsäußerung beschäftigt.
> 
> Zu diesem Thema eine Presseerklärung der EFC:
> [...]

So verwunderlich ist das aber nun auch wieder nicht.

Es gibt einen Artikel zu "Hate Speech" im "Internationalen Pakt
ueber buergerliche und politische Rechte":

Article 20

1. Any propaganda for war shall be prohibited by law.

2. Any advocacy of national, racial or religious hatred that
   constitutes incitement to discrimination, hostility or violence
   shall be prohibited by law.

Im angelsaechsischen Raum (speziell USA) wird das Recht auf voellig
ungehinderte Meinungsaeusserung traditionell ziemlich hoch gehaengt.
Man sollte sich jedoch bewusst sein, dass man damit vielleicht im
Zweifelsfall (um den Buerger vor dem Staat zu schuetzen) ziemlich
weit kommt, aber dass es auch Faelle gibt (wie z.B. Zuendel), in
denen man staerker differenzieren muss. Wie heisst es in der
allgemeinen Erklaerung der Menschenrechte:

  "Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt
  werden, daß sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
  Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine
  Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser
  Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielen."

Viele Gruesse,
Markus.