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des einen freund - des anderen leid




hi all

das dokument zur zivilrechtlichen haftung des providers bei sperrungen
(http://www1.medienrat.de/bda/int/medienrat/doku/webblock1.html) betrifft
wohl auch globale spam-filter und teergruben. die sache wird aufgrund der
bedeutung von e-mail noch dramatischer. kann/sollte man sich als
spam-feindlicher provider in den AGBs das recht zu solchen sachen explizit
vorbehalten ?

cu,
brunni