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Aber Internet-Jugendschutz diskutieren wollen...




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EU-Beauftragter der Landesmedienanstalten:
"Jugendschutz im Digital-TV unmoeglich"

Die deutschen Landesmedienanstalten sehen sich ausserstande,
den Jugendschutz im Digital-TV zu gewaehrleisten. Es sei nicht
moeglich, alle Sendungen von 80 oder 90 Programmen Tag fuer Tag
zu kontrollieren, sagte der Europabeauftragte der
Landesmedienanstalten, Victor Henle, gestern in Trier.

Noch herrsche europaweit Unsicherheit ueber einen Weg, den
Schutz fuer minderjaehrige Zuschauer auch kuenftig
sicherzustellen, sagte der Direktor der Thueringer
Landesmedienanstalt. Momentan regeln sogenannte Zeitgrenzen die
Ausstrahlung jugendgefaehrdender Filme. Filme, die ab 16 Jahren
freigegeben sind, duerfen von 22.00 Uhr an, Filme ab 18 Jahren
duerfen von 23.00 Uhr gezeigt werden.

Lediglich mit dem Decoder fuer digitales Fernsehen, der
sogenannten d-Box, koennten Eltern bestimmte Sendungen fuer
ihre Kinder sperren. Allerdings sei das System noch laengst
nicht ausgereift, kritisierte Henle. "Wenn die Eltern einen
bestimmten Fernsehbeitrag freischalten, ist der
Schutzmechanismus lahmgelegt, und die Kinder koennen
automatisch alle nachfolgenden Sendungen sehen. Dieser
"technische Jugendschutz" kann aber nach Ansicht des Juristen
aber nicht auf Dauer die Loesung sein.

Die Landesmedienanstalten haben bei dem Institut "Jugend Film
Fernsehen" in Muenchen ein Gutachten "Praxistest Jugendschutz
im digitalen Fernsehen" in Auftrag gegeben, das bis Ende des
Jahres erste Erfahrungen sammeln und die Grundlage fuer weitere
Entscheidungen darstellen soll. Auf der Tagung "Europaeisches
Medienrecht - Fernsehen und seine gemeinschaftliche Regelung"
diskutieren rund 100 Juristen aus Europa ueber die Zukunft des
Fernsehens.

(dpa)

Kieler Nachrichten vom 4. November 1997, Seite 13
(Fernsehen, Roman, Raetsel)

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Kristian