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[deckeru@UNI-MUENSTER.DE: [NETLAW-L] virenfreie Literaturbesprechung im rtf-Format]
- To: debate@fitug.de
- Subject: [deckeru@UNI-MUENSTER.DE: [NETLAW-L] virenfreie Literaturbesprechung im rtf-Format]
- From: Thomas Roessler <roessler@guug.de>
- Date: Wed, 19 Nov 1997 20:43:37 +0100
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- Sender: owner-debate@fitug.de
Hat sich irgendwer hier diese Artikel schonmal etwas näher
durchgesehen?
tlr
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Date: Tue, 18 Nov 1997 19:57:16 +0100
From: Ute Decker <deckeru@UNI-MUENSTER.DE>
Subject: [NETLAW-L] virenfreie Literaturbesprechung im rtf-Format
To: NETLAW-L@LISTSERV.GMD.DE
[del del del]
VI. IuKDG und MDStV
Detlef Kröger / Flemming Moos; MEDIENDIENST ODER TELEDIENST
AfP 4/97, 675
Zu der Abgrenzung zwischen MDStV und TDG: die Autoren weisen
nach, daß wegen der unterschiedlichen Perspektive (Nutzer
perspektive in § 2 I TDG v. Anbieterperspektive in § 2 I
MDStV) de facto keine Abgrenzung erreicht werden konnte.
Problematisch sind insbesondere www-Angebote und on-demand
Dienste. Aber auch bei Teleshopping, Textdienste, Datendien
ste, gopher, telnet, ftp ergeben sich Überschneidungen.
Tragisch ist, daß nicht nur die Dienste insgesamt nicht ein
deutig zugeordnet werden können, sondern daß auch konkrete
Angebote unter beide Gesetzeswerke fallen. Es handelt sich
also um einen klaren Fehler in der Abstimmung der Gesetzge
ber.
Michael Esser Wellié, MULTIMEDIA UND TELEKOMMUNIKATION
AfP 3/97, 608
komprimierte Darstellung der Neuerungen durch IuKDG und
durch TDG als aktueller Statusbericht
Kuner, Christopher; DAS SIGNATURGESETZ AUS INTERNATIONALER
SICHT
CR 97, 643
Plädoyer für eine internationale Verknüpfung der Zerti
fizierungsstellen mit einem kurzen Abschnitt über die
Anerkennung ausländischer Zertifikate
Müthlein/Gola/Japsers; DIE NEUEN `TELEGESETZE'; Eine Abgren
zung zwischen Telekommunikation, Telediensten und Mediendi
ensten
IT-Sicherheit 5/97, S. 3-10
Abgrenzung für Laien. Z.B. wird der Mediendienste-
Staatsvertrag mit `StVMD' abgekürzt. Es wird eine
Prüfungsreihenfolge angefangen bei Regelbeispielen über
konkrete und abstrakte Abgrenzungskriterien bishin zu den
Erwägungsgründen des Gesetzgebers angeführt und
angezweifelt, ob die Zuordnungskriterien in den jeweiligen
Gesetzen ``hilfreich sein werden und zu eindeutigen Ergeb
nissen führen''. Ein tapferer Versuch, aus der Gesetzeslage
das Beste zu machen. Weitere Abgrenzungen werden zu TKG,
BDSG, TDDSG, TDSV versucht.
Text der Art.1/2 des IuKDG
RDV 97, 216
Volltextabdruck von Art. 1 (TDG) und 2 (TDDSG)
--
Thomas Roessler · 74a353cc0b19 · dg1ktr · http://home.pages.de/~roessler/
1280/593238E1 · AE 24 38 88 1B 45 E4 C6 03 F5 15 6E 9C CA FD DB