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Re: Neue Aufsaetze zum IuKDG u.a.



>2) S. Engel-Flechsig, F.A. Maennel und A. Tettenborn: "Das neue 
>Informations- und Kommunikationsdienstegesetz", S. 2981-2993.

Eine interessante Trouvaille in diesem Artikel ist die Feststellung, dass 
"Meinungsforen (Diskussionsforen, Newsgroups)" und "sonstige Angebote und 
Anzeigen von Firmen oder Privatpersonen (z.B. Homepages)" von den Autoren 
zu den Telediensten gerechnet werden. Der Wortlaut des Gesetzes gibt das 
mE nicht so eindeutig her (da bin ich ausnahmsweise mal einer Meinung mit 
RA Schneider :).

Konsequenzen hat dies insbesondere fuer die Kennzeichnungspflicht, die im 
TDG nur fuer gewerbliche Anbieter besteht, waehrend sie im MStV auch auf 
private Anbieter ausgedehnt wird (und mit einer Ordnungsstrafe von bis zu 
500k bei Nichtbeachtung belegt wird). Ulf hatte neulich mal gefragt, wie 
es damit stuende.

Natuerlich steht dann immer noch die Frage, ob Homepage gleich Homepage 
ist. Es gibt ja durchaus private sites, die schon eher einer 
regelmaessigen Publikation aehneln.

Gruss, Boris.

|||||||||||||||||| Boris Groendahl.
||||| Texte Und Konzepte Fuer Medien.