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Re: Lesenswert. (2)



Thomas wrote 
> Hochstein beruft sich dabei auf die Begründung des MDStV,
> wo es über sogenannte Verteildienste heißt:
> 
> 	»Hinsichtlich ihrer Verbreitungsform unterscheiden
> 	sich diese Mediendienste damit nicht vom
> 	herkömmlichen Rundfunk; wegen ihrer engen
> 	inhaltlichen Begrenzung auf Angebote, die nur in
> 	geringem Maße der öffentlichen Meinungsbildung
> 	dienen...

Das ist das Stichwort.  Meinungsbildend := relevant für den Ausgang
der nächsten Wahl.  Wer glaubt, die Relevanz im Griff zu haben, hat
sie schon längst verloren.  Keine Atempause, Geschichte wird gemacht...

Demokratische Grüße,
ralf
-- 
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