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Re: Innenministerium fordert Zugriff auf Provider-Bestandsdaten



>@ 5 III welchen Gesetzes bitte? 

Tschuldigung, hatte ich gestern nicht zur Hand. Gemeint
war in der Tat der Par. 5 (3) des Teledienstegesetzes.
Ich zitiere mal den ursprünglichen - später wieder
gestrichenen Entwurf - und gebe Rigo ansonsten recht.
Zum Hintergrund vielleicht noch: Jacob hat das damals
so heftig kritisiert, weil auch Homebanking Kunden hiernach
unter den Paragraph gefallen wären; und das ist (wäre?)
nicht mit dem Bankgeheimniss vereinbar.

   (3) Diensteanbieter haben Bestandsdaten auf Ersuchen
   an die zuständigen Stellen zu übermitteln, soweit
   dies für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungs-
   widrigkeiten, zur Abwehr von Gefahr für die öffentliche
   Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der
   gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden
   des Bundes oder der Länder, des Bundesnachrichtendienstes,
   des Militärischen Abschirmdienstes sowie des Zollkriminal-
   amtes erforderlich ist.
 
Gruss,
Andy


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Andy Mueller-Maguhn, andy@ccc.de, Pf 840, D-10048 Berlin, +49-(0)161-2447146