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Re: Abhoeren von Wanzen



On  1 Feb 98 at 19:17, Kristian Koehntopp wrote:

> Welcher Art ist eigentlich die Kommunikationstechnik von Wanzen und
> wie ist das mit dem Abhören von Wanzen - technisch und rechtlich?

Technische Angaben stehen z.B. in:

 Fink, Manfred: Lauschziel Wirtschaft / Abhoergefahren und -techniken
 / Vorbeugung und Abwehr. Stuttgart, Richard Boorberg Verlag, 1996.

 ISBN 3-415-02194-7

Rechtlich:

Soweit ich weiss, muss man zwei Dinge unterscheiden:

1. Besitzerlaubnis / Besitzverbot eines Empfangsgeraetes
Frueher war das mal § 1 FAG, der festlegte, dass grundsaetzlich *nur*
der Bund das Recht hat, Sende- und Empfangseinrichtungen zu betreiben,
d.h. *niemand* darf einen Rundfunkempfaenger auch nur besitzen oder
gar betreiben - es sei denn, er haette eine diesen Grundsatz
durchbrechende Genehmigung zum Betrieb z.B. eines Empfaengers.
Gewoehnliche Rundfunk- und Fernsehempfaenger waren allgemein
zugelassen und bedurften als solche keiner Einzelgenehmigung. Soweit
ich weiss, sind heute auch solche Scanner zugelassen, die mindestens
eine Frequenz empfangen koennen, die fuer die Allgemeinheit zum
Empfang bestimmt ist.

2. Erlaubnis, mit einem Empfangsgeraet eine bestimmte Frequenz
abzuhoeren:
§ 11 FAG besagte, dass man grundsaetzlich nicht darueber reden
durfte, wenn man eine Uebertragung empfangen hatte, die nicht
ausdruecklich zum Empfang freigegeben war.

Das FAG ist m.W. jetzt ausser Kraft; der Krempel muesste irgendwo im
TKG (?) geregelt sein.

http://www.spytec.com/deutsch.htm
http://www.jura.uni-tuebingen.de/~emmert/fag.zip
http://www.kanzlei.de/tkgd00.html

Axel H. Horns