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Re: Rechtslage fuer oeffentliche Zockerlisten



PILCH Hartmut (phm@a2e.de) wrote :

>(...) 
> Die in Amerika massenhaft verbreiteten Listen von unlauteren Anbietern
> ("bad traders" oder "rippers") scheinen hier einen Anfang darzustellen.

Die Missbrauchsgefahr solcher Listen ist andererseits auch nicht zu
unterschaetzen. Als Beispiel sei hier einmal der "Samsung Spam" genannt.
Irgendjemand hatte unter Verwendung einer Samsung Domain Junkmail
"fuer" Samsung verschickt. Ich moechte nicht wissen, in wie vielen 
(mentalen) Blockfiles  *.samsung.com jetzt noch steht.

>(...) 
> Wie ist es mit der Liste von Sekten, gegen die z.B.  in
> http://www.thur.de/religio/kaizen/kaizen.html Vorwuerfe erhoben werden,
> die nicht unbedingt vor Gericht leicht nachweisbar sind?   Immerhin

Ist so eine Sache, Sekten sind durch die Medien (Scientology, Massen-
selbstmorde der Sonnentempler (sp?) in der Schweiz) per se
negativ besetzt.
Von Scientology einmal abgesehen, duerften diese Organisationen
einen Rechtsstreit eher scheuen.

Gruss
Thorsten
-- 
Eigentlich wollte ich mich nicht mehr zu religioesen Themen aeussern,
seit ich einmal mit einem Moslem ueber Emacs diskutiert habe.
Christian Anzenberger dcolm