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Re: Rechtslage fuer oeffentliche Zockerlisten
- To: debate@fitug.de
- Subject: Re: Rechtslage fuer oeffentliche Zockerlisten
- From: UZS106@ibm.rhrz.uni-bonn.de
- Date: Wed, 18 Mar 98 12:39:07 MEZ
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: Your message of Wed, 18 Mar 1998 09:50:43 +0100 (CET)
- Sender: owner-debate@fitug.de
Hi !
On Wed, 18 Mar 1998 09:50:43 +0100 (CET) you said:
>"falschen Tatsachenbehauptung" auf Unterlassung verklagt werden und haben
>dann vor Gericht die Beweislast. Wer kann schon einem Gericht beweisen,
>was vor ein paar Jahren passierte?
Ich fand Deine Seiten zwar extrem uebel, aber sooo simpel ist es wohl
nicht. Ein Streit dieser Art ist doch was alltaegliches, wuerde mir
aber mal selbst ueberlegen, was Du denn tatsaechlich damals zu diesem
Anwalt gesagt hast. Und dass Du den Mahnbescheid verpennt hast, wirft
in jedem Fall kein gutes Licht auf Dich. So long, Heiko