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Re: Rechtslage fuer oeffentliche Zockerlisten



On Wed, 18 Mar 1998, Thorsten Fenk wrote:

> > Die in Amerika massenhaft verbreiteten Listen von unlauteren Anbietern
> > ("bad traders" oder "rippers") scheinen hier einen Anfang darzustellen.
> 
> Die Missbrauchsgefahr solcher Listen ist andererseits auch nicht zu
> unterschaetzen. Als Beispiel sei hier einmal der "Samsung Spam" genannt.
> Irgendjemand hatte unter Verwendung einer Samsung Domain Junkmail
> "fuer" Samsung verschickt. Ich moechte nicht wissen, in wie vielen 
> (mentalen) Blockfiles  *.samsung.com jetzt noch steht.

Hat der "Samsung-Spammer" dabei Listen unlauterer Anbieter oder sonstige
Anklagen gegen Personen verbreitet?  Oder in wiefern ist das ein Beispiel? 

--
PILCH Hartmut
http://www.a2e.de/phm/