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Re: SigG



> Das Patentgesetz soll noch in dieser Legislaturperioden geaendert werden,
> u.a. um das "Schriftformerfordernis" fuer Patentanmeldungen zu streichen. 
> Danach laege es am BMJ, die PatAnmVO so zu veraendern, dass signierte 
> E-Mails anerkannt werden, was bislang wegen § 35 PatG noch nicht geht.

Heisst das auch, dass der Beruf des Notars damit allmaehlich
ueberfluessig werden oder sich auf die Beglaubigung von
PGP-Signaturen verlagern koennte?

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PILCH Hartmut * Pei2 Han2mu4 * http://www.a2e.de/phm/
ceterum censeo accessibilitatem systematum esse certificiendam