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Re: [FYI] CSU-Ministerin fuer Zensur und Werteunion



§3 Rundfunkstaatsvertrag

Unzulässige Sendungen, Jugendschutz 

[...]

(2) Sendungen, die geeignet sind, das körperliche, geistige oder 
seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen zu
beeinträchtigen, dürfen nicht verbreitet werden, es sei denn, der 
Veranstalter trifft aufgrund der Sendezeit oder auf
andere Weise Vorsorge, daß Kinder oder Jugendliche der 
betroffenen Altersstufen die Sendungen üblicherweise nicht
wahrnehmen; der Veranstalter darf dies bei Sendungen 
zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr annehmen. 
Bei Filmen, die nach dem Gesetz zum Schutz der Jugend in der 
Öffentlichkeit unter 12 Jahren nicht freigegeben sind, ist bei der Wahl
der Sendezeit dem Wohl jüngerer Kinder Rechnung zu tragen. Filme, 
die nach dem Gesetz zum Schutz der Jugend in der
Öffentlichkeit für Jugendliche unter 16 Jahren nicht freigegeben sind, 
dürfen nur zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr und
Filme, die für Jugendliche unter 18 Jahren nicht freigegeben 
sind, nur zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr verbreitet
werden. 

ABER:

V. Abschnitt Rundfunkstaatsvertrag
Übergangs- und Schlußvorschriften
[...]
§ 55  Regelung für Bayern !!!!!

Fazit des Artikels: low signal, strong noise: Es lebe der Wahlkampf
Ankündigung: Die Gesetze werden jetzt angewendet.

Gruss 

Rigo


At 13:14 16.04.98 +0200, Helmut Springer wrote:
>On Thu 16-Apr-1998 (10:29), Thomas Roessler wrote:
>[...]
>> Was will die gute Frau also?  Eine Verschärfung der
>> Kriterien für "jugendgefährdend"?
>'verbot' != 'ausstrahlung erst nach xx:xx'
>
>gruss
> delta
>
>-- 
>helmut springer                  Consulting Unix, IP, Security, InfoServices
>delta@RUS.Uni-Stuttgart.DE                         Stuttgart University, FRG
>http://home.pages.de/~delta/
>"Freedom's just another word for nothing left to lose"  Kris Kristofferson
>
>