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Re: CompuServe-Chef vor Gericht



Holger Veit <Holger.Veit@gmd.de> at 1998.05.14 13:26:

>> Aber 1. liegt das Zeug da laenger als die ausdruecklich genannten 
>> "wenigen Stunden" und 2. a) hat die Nutzeranfrage aufgrund derer eine 
>
>Na, das hatte ich ja weiter unten versucht auszuloten, indem ich etwa den
>Provider mit dem Expire spielen lasse, um die Lagerzeit von news zu 
>begrenzen.
>Laesst man Message-IDs schnell verfallen, ist die News-Message im Nu
>wieder da, und zwar solange, wie der Newsfeed sie heranschaffen kann.

Ist das praktikabel? Wird das nicht teuer, aufwendig, fehleranfaellig, 
bandbreitenintensiv etc.?

>Die erforderlichen Aktivitaeten des
>Provider, etwa all.all minus z.B. alt.sex.* bereitzustellen, oder im 
>Vergleich
>dazu comp.* + misc.* + talk.* minus z.B. talk.sex sind formal dasselbe
>wie eine Debatte ueber den Fuellstand eines halb vollen oder halb leeren
>Glases.

Was soll das heissen?

>> bestimmte Newsgroup ueberhaupt bereitstellt, mehr Kontrolle als ueber 
>> seinen Proxy.
>
>Sperrungen werden aufgrund der aktuellen Technik eines Proxies ueblicherweise
>nicht in demselben vorgenommen, sondern in anderen Vermittlungskomponenten,
>z.B. Firewalls. Natuerlich mit dem Effekt, dass dann ganze Domains komplett
>gebuegelt werden (xs4all-Fall), aber das war bislang kein juristisches
>Hindernis. 

Was willst Du damit sagen? Ich meine doch nur, dass es fuer einen 
Provider einfacher und problemloser ist, eine bestimmte Newsgroup (oder 
-Hierarchie) _nicht_ bereitzustellen bzw. aus dem Programm zu nehmen als 
irgendwelche Web-Geschichten zu sperren.

>Wenn man fuer eine eigene WWW-Home-Page die inhaltliche Verantwortlichkeit 
>des Autors postulieren wuerde,

Was heisst hier postulieren wuerde? Das ist geltendes Recht.

>dann wuerde dies in gleichem Masse auch fuer das Usenet gelten.

Ja, super Idee. Dann muss jedes Usenet-Posting Deine volle Adresse und 
Telefonnummer tragen, sonst kann eine Ordnungsstrafe von bis zu 500 kDM 
faellig werden.

Ich finde das durchaus nicht so klar, dass aus dem TDG/MStV fuer eine 
private Homepage dasselbe folgt wie fuer ein Usenetposting. Inwieweit das 
technisch gesehen isomorph ist, tut da ueberhaupt nix zur Sache, es 
handelt sich einfach um unterschiedliche Kommunikationsformen.

Ich habe noch nicht wirklich verstanden, was eigentlich Dein Punkt ist. 
Bist Du der Meinung, ich wuerde das TDG bzw. den MStV falsch 
interpretieren? Oder interpretiere ich das Gesetz richtig, aber das 
Gesetz ist unsinnig/falsch oder was auch immer? Oder was ist das Problem?