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Bayern: Franz von Hunoltstein rechtfertigt sich.
- To: debate@fitug.de
- Subject: Bayern: Franz von Hunoltstein rechtfertigt sich.
- From: Horns@t-online.de (Axel H. Horns)
- Date: Tue, 19 May 1998 16:48:54 +0100
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30.html
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Porno im Internet: Staatsanwalt weist Kritik am Verfahren
zurück
München (dpa) - Im Münchner Pilotprozeß um die Verbreitung von
Pornographie im Internet hat die Staatsanwaltschaft öffentliche
Kritik an dem Verfahren zurückgewiesen.
Auch deutsche Tochtergesellschaften internationaler Online-Dienste
könnten unter Umständen für fremde Inhalte verantwortlich gemacht
werden, sagte Staatsanwalt Franz von Hunoltstein am Dienstag vor
dem Münchner Amtsgericht. Die deutsche Compuserve GmbH sei
wirtschaftlich so eng mit der Compuserve Inc. in den USA verbunden,
daß sie rechtlich nicht mehr als reiner Zugangsvermittler, sondern
als kompletter Service Provider anzusehen sei. Daher sei die Kritik
ungerechtfertigt, das Münchner Verfahren widerspreche dem neue
Teledienstegesetz.
In dem Prozeß gegen den früheren Compuserve-Chef Felix Somm geht es
erstmals in Deutschland um die Frage, ob Online-Dienste für
pornographische Inhalte verantwortlich gemacht werden können, zu
denen sie nur den Zugang vermitteln. Die Anklage wirft Somm vor,
vorsätzlich die Verbreitung von kinder- und tierpornographischen
Bildern in Newsgroups des Internets zugelassen zu haben.
Die Verteidigung beruft sich auf das neue Teledienstegesetz,
demzufolge «Diensteanbieter für fremde Inhalte, zu denen sie nur
den Zugang vermitteln, nicht verantwortlich» sind. Die
Bundestags-SPD hat eine Einstellung des Verfahrens gefordert.
Richter Wilhelm Hubert lehnte am Dienstag eine Verweisung des
Verfahrens an eine Große Strafkammer des Landgerichts als
unbegründet ab. Die Verteidigung hatte sich auf diesem Weg eine
rasche Grundsatzentscheidung erhofft. Die Revision von
Landgerichts-Urteilen führt zum Bundesgerichtshof.
Nach Einschätzung von Staatsanwalt Hunoltstein kann die deutsche
Compuserve GmbH für Inhalte, die die Muttergesellschaft zur Nutzung
bereit hält, verantwortlich gemacht werden, wenn sie davon Kenntnis
hatte und eine Filterung technisch realisierbar und zumutbar
gewesen wäre. Daher will die Verteidigung im weiteren Verlauf
insbesondere nachweisen, daß der Aufbau eines eigenen Servers in
Deutschland finanziell und technisch nicht zu realisieren gewesen
wäre.