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Bayern: Franz von Hunoltstein rechtfertigt sich.



http://www.general-anzeiger-bonn.de/dpa/computer/onl118_1_1905_0519123
30.html

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   Porno im Internet: Staatsanwalt weist Kritik am Verfahren
   zurück

   München (dpa) - Im Münchner Pilotprozeß um die Verbreitung von
   Pornographie im Internet hat die Staatsanwaltschaft öffentliche
   Kritik an dem Verfahren zurückgewiesen.

   Auch deutsche Tochtergesellschaften internationaler Online-Dienste
   könnten unter Umständen für fremde Inhalte verantwortlich gemacht
   werden, sagte Staatsanwalt Franz von Hunoltstein am Dienstag vor
   dem Münchner Amtsgericht. Die deutsche Compuserve GmbH sei
   wirtschaftlich so eng mit der Compuserve Inc. in den USA verbunden,
   daß sie rechtlich nicht mehr als reiner Zugangsvermittler, sondern
   als kompletter Service Provider anzusehen sei. Daher sei die Kritik
   ungerechtfertigt, das Münchner Verfahren widerspreche dem neue
   Teledienstegesetz.

   In dem Prozeß gegen den früheren Compuserve-Chef Felix Somm geht es
   erstmals in Deutschland um die Frage, ob Online-Dienste für
   pornographische Inhalte verantwortlich gemacht werden können, zu
   denen sie nur den Zugang vermitteln. Die Anklage wirft Somm vor,
   vorsätzlich die Verbreitung von kinder- und tierpornographischen
   Bildern in Newsgroups des Internets zugelassen zu haben.

   Die Verteidigung beruft sich auf das neue Teledienstegesetz,
   demzufolge «Diensteanbieter für fremde Inhalte, zu denen sie nur
   den Zugang vermitteln, nicht verantwortlich» sind. Die
   Bundestags-SPD hat eine Einstellung des Verfahrens gefordert.
   Richter Wilhelm Hubert lehnte am Dienstag eine Verweisung des
   Verfahrens an eine Große Strafkammer des Landgerichts als
   unbegründet ab. Die Verteidigung hatte sich auf diesem Weg eine
   rasche Grundsatzentscheidung erhofft. Die Revision von
   Landgerichts-Urteilen führt zum Bundesgerichtshof.

   Nach Einschätzung von Staatsanwalt Hunoltstein kann die deutsche
   Compuserve GmbH für Inhalte, die die Muttergesellschaft zur Nutzung
   bereit hält, verantwortlich gemacht werden, wenn sie davon Kenntnis
   hatte und eine Filterung technisch realisierbar und zumutbar
   gewesen wäre. Daher will die Verteidigung im weiteren Verlauf
   insbesondere nachweisen, daß der Aufbau eines eigenen Servers in
   Deutschland finanziell und technisch nicht zu realisieren gewesen
   wäre.