[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: FWD: Links auf der eigenen Homepage k÷nnen teuer werden ...



On 21 May 98 at 20:45, Patrick Goltzsch wrote:

> Aber selbst der dort ermittelnde
> Staatsanwalt hat keine ähnlich krausen Ideen entwickelt, wie
> sie beim Landgericht in Hamburg zu sprießen scheinen. (Zu
> hoffen wäre höchstens noch, daß der Text die Sachlage
> komplett verzerrt.)

>    Im Volltext steht das Urteil in der Entscheidungssammlung
> Online-Recht unter www.online-recht.de zur Verfügung.

Es lohnt sich, den Wortlaut anzusehen. Der Beklagte hatte zuvor eine
Unterlassungserklaerung abgegeben, die das Gericht als eine Art
Eingestaendnis ausgelegt hat, dass der hyperverlinkte Text die Grenzen
der Meinungsfreiheit ueberschreitet.

Man muss beruecksichtigen, dass es sich hierbei um einen Zivilprozess
(im Gegensatz zu einem Strafprozess) handelte, bei dem die Richter
*nicht* befugt sind, von sich aus alle Tatsachen zu ermitteln
(Parteibetrieb). Bei der oeffentlichen Kommentierung von Urteilen wird
dies haeufig uebersehen. Wenn in einem *Zivil*prozess eine Seite unterliegt,
*kann* das schlicht daran liegen, dass diese unterliegende Seite bestimmte
(beguenstigende) Umstaende nicht oder nicht ausreichend vorgetragen bzw.
untermauert hat oder (nachteiliges) Vorbringen der Gegenseite anerkannt hat.
Und wenn der Beklagte ein Vorbringen des Klaegers vorab anerkennt, indem er sich
unterwirft ... naja, dann kommt es eben so, wie es kommen muss.

Aus dem Urteil wuerde ich noch nicht ableiten, dass damit die Frage
der Haftung fuer Hyperlinks auch nur annaehernd ausjudiziert waere.

Aber: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Natuerlich kann es
*trotz* meiner dargelegten Bedenken sein, dass der BGH einmal sehr
strenge zivilrechtliche Haftungskriterien fuer Hyperlinks aufstellt.

Bevor man also drauflosholzt, sollte man erst einmal mit dem
Vermoegensberater sprechen und einen Blick auf den Kontoauszug
werfen. Rein vorsichtshalber.  ;-)

Axel H. Horns