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Re: Klare Worte [FWD: eco-Verband der deutschen Internet-Wirtschaft ..]



On Tue, May 26, 1998 at 04:07:32PM +0200, Josef Dietl wrote:

> Eben... es nutzt mir gar nichts, wenn mich der BND nicht
> abhören darf und sich dran hält, wenn ein Geheimabkommen
> einem anderen Land das Recht zum Abhören gibt und sie das
> auch nutzen. 

*args*

Ein solches Geheimabkommen wäre schlicht und ergreifend
unwirksam: Damit ein internationaler Vertrag, den die
Bundesregierung unterzeichnet hat, Rechtskraft erlangt,
muß er durch den Bundestag ratifiziert und in nationales
Recht überführt werden[1].  Das ist mit einem
_Geheim_-Vertrag schonmal nicht vereinbar.  Zusätzlich
steht Dir bei einem Eingriff in Deine Grundrechte der Weg
nach Karlsruhe offen.

> Rechtssicherheit heisst für mich (Juristen mögen da
> anderer Meinung sein), dass ich als Betroffener immer
> weiss, nach welchem Recht ich behandelt werde. Das ist
> u.U. momentan auf dem Papier noch gegeben (s.u.), aber de
> facto nicht: Ich müsste allein für die Kommunikation mit
> FITUG das Recht zweierlei Länder (mindestens Frankreich,
> und Deutschland, "Europa" mal nicht als Land gezählt)
> kennen, um zu wissen, nach welchen Richtlinien was
> gehandhabt wird. Ich habe Bekannte in mindestens 30
> Ländern - muss ich jetzt 30 verschiedene Jurisdiktionen
> lernen?

Im Prinzip ja.  Nun wird allerdings erstaunlicherweise
berichtet, daß z.B. in de so mancher Bürger auch _ohne_
ein abgeschlossenes Jurastudium zu überleben im Stande
ist... ;)

> So weit ich meine telefonische Privatvorlesung von Rigo zu
> dem Thema noch im Kopf habe, regelt das IPR auch nur,
> welches nationale Recht im vorliegenden Fall anzuwenden
> ist. 

Korrekt.

> Das nutzt mir wenig, wenn ich 150 Vertragsrechtssysteme
> lernen muss, bevor ich ein Internet-Business aufmache, nur
> weil ich potentiell in 150 Ländern Verbraucher-Kunden
> habe.

Es heißt letztlich, daß Du als Anbieter unter Umständen
bist, Deinen Kundenkreis künstlich einzuschränken. [2]
Andererseits heißt es für mich als Kunden, daß ich bei
elektronischen Geschäften solchen Anbietern den Vorzug
geben werde, die in einer ähnlichen oder der gleichen
Rechtsordnung wie ich selbst sitzen...

tlr

[1] Es handelt sich hierbei um zwei getrennte Vorgänge,
    die häufig, aber nicht immer, mit einem einzigen
    Beschluß erledigt werden.

[2] Alternativ kannst Du Dir als Anbieter einen Standort
    aussuchen, der z.B. praktisch keine
    Vollstreckungsabkommen mit Drittstaaten abgeschlossen
    hat.  In diesem Falle unterlägest Du nur der
    innerstaatlichen Rechtsprechung dieses Staates.

-- 
Thomas Roessler · 74a353cc0b19 · dg1ktr · http://home.pages.de/~roessler/
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